BFSG 2025 – Alles, was Sie wissen müssen
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft. Es ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten.
Die EU-Richtlinie 2019/882 ist die Grundlage für das BFSG. Sie legt europaweite Standards für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest. Die Richtlinie gilt für alle 27 EU-Mitgliedstaaten und stellt sicher, dass Unternehmen in der gesamten EU einheitliche Barrierefreiheitsstandards einhalten.
BFSG 2025 & EU-Richtlinie 2019/882 – Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland, basierend auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Websites, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um den Zugang für alle Menschen zu gewährleisten.
- Verpflichtend ab 28. Juni 2025: Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. Euro Umsatz.
- Gilt für digitale Angebote: Websites, mobile Apps, E-Commerce, Bank- und Finanzdienste, Software & Terminals.
- Rechtliche Konsequenzen: Abmahnungen, Bußgelder und Sanktionen bei Nichteinhaltung.
- EU-weite Standards: Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen in allen EU-Mitgliedstaaten.
Konformität sichern
Erfüllen Sie die Anforderungen von WCAG 2.1, BITV 2.0 und dem BFSG 2025 und vermeiden Sie rechtliche Risiken, Abmahnungen und Bußgelder.
Bessere Nutzererfahrung & SEO
Barrierefreie digitale Angebote verbessern die Usability, erhöhen die Kundenzufriedenheit und sorgen für bessere Google-Rankings.
Größere Zielgruppen erreichen
Barrierefreie Websites und Apps sind für alle zugänglich – inklusive Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und Menschen mit temporären Einschränkungen.
Image & Wettbewerbsfähigkeit stärken
Unternehmen, die Barrierefreiheit umsetzen, zeigen gesellschaftliche Verantwortung und positionieren sich als moderne, inklusive Marken.
Was müssen Unternehmen tun?
Barrierefreiheit prüfen: Websites, Apps und digitale Services auf Barrierefreiheit analysieren.
Maßnahmen umsetzen: Technische und gestalterische Barrieren beseitigen.
Rechtssicher zertifizieren: Nachweise durch offizielle Zertifikate wie Access Ready erbringen.
Langfristig sichern: Regelmäßige Überprüfungen mit Access Ready Guard durchführen.
Wie IFDB Sie unterstützt
Analyse & Beratung: Prüfung Ihrer digitalen Angebote nach BFSG-Standards
Zertifizierung: Mit Access Ready erhalten Sie einen offiziellen Nachweis für Barrierefreiheit
Abmahnschutz: Access Ready Protect sichert Sie gegen rechtliche Risiken ab
Schulungen: Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden für digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit mit wirtschaftlicher Vernunft
Nicht jedes Unternehmen kann die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 ohne erhebliche wirtschaftliche Belastung umsetzen. Genau hier setzen wir an: Wir unterstützen Sie umfassend bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, wenn nachweislich eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung vorliegt.
Gültigkeit des Access Ready Zertifikats
Unser Access Ready Zertifikat ist für einen Zeitraum von 24 Monaten gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Erneuerung erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Angebote weiterhin den aktuellen Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Wichtig: Wenn Sie unsere Access Ready Protect Versicherung abgeschlossen haben, ist die Re-Zertifizierung günstiger als die Erstzertifizierung, da wir Ihre Website regelmäßig überwachen und der Prüfaufwand dadurch reduziert wird.
Mit einer regelmäßigen Re-Zertifizierung bleiben Sie gesetzeskonform und gewährleisten dauerhaft eine barrierefreie Nutzererfahrung. Wir empfehlen, die Erneuerung rechtzeitig zu planen, um eine lückenlose Barrierefreiheit sicherzustellen.
BFSG 2025 – Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht
Die digitale Welt entwickelt sich rasant weiter, doch nicht alle Menschen können uneingeschränkt auf digitale Inhalte zugreifen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG 2025) stellt sicher, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind. Doch was bedeutet barrierefrei im Kontext des Internets? Eine barrierefreie Website ermöglicht es Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, digitale Inhalte ohne Barrieren zu nutzen. Dies betrifft nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten.
BFSG – Wer ist betroffen?
Mit der BFSG Verordnung verpflichtet die EU Unternehmen und Institutionen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies schließt Websites, Apps, digitale Dokumente und E-Commerce-Plattformen ein. Besonders relevant ist dabei der European Accessibility Act 2025, auch bekannt als Accessibility Act 2025, der klare Anforderungen an digitale Barrierefreiheit stellt. Unternehmen müssen spätestens bis 2025 sicherstellen, dass ihre Internetseite barrierefrei ist und den Standards der WCAG 2.2 entspricht.
Das Barrierefreiheitsgesetz 2025 ist Teil der EU-weiten Bemühungen, digitale Angebote für alle Menschen nutzbar zu machen. Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen für Inklusion und gesellschaftliche Verantwortung. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern schließt auch potenzielle Kunden aus, die auf barrierefreie Webseiten angewiesen sind.
Anforderungen der Barrierefreiheit 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG 2025) legt klare Richtlinien für digitale Barrierefreiheit fest. Dazu gehören:
Anpassungen für Screenreader und assistive Technologien
Klare Navigation und verständliche Inhalte
Alternative Texte für Bilder und multimediale Inhalte
Hohe Farbkontraste und flexible Textgrößen
Sicherstellung der Bedienbarkeit per Tastatur
Erstellung barrierefreier PDFs und digitaler Dokumente
Einhaltung der Website Accessibility Guidelines (WCAG 2.0, WCAG 2.1 und WCAG 2.2)
Diese Anforderungen orientieren sich an den Web WCAG Standards und stellen sicher, dass digitale Angebote für alle Nutzer gleichermaßen zugänglich sind. Unternehmen, die nicht handeln, riskieren rechtliche Konsequenzen, da die Barrierefreiheit Website Pflicht 2025 wird.
Barrierefreie Websites – Pflicht und Vorteil
Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern bietet auch wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen, die frühzeitig auf digitale Barrierefreiheit setzen, verbessern ihr Ranking in Suchmaschinen und erweitern ihre Zielgruppe. Zudem zeigt ein barrierefreies Internet soziale Verantwortung und stärkt die Markenreputation. Die Umsetzung der BFSG 2025 Anforderungen sollte daher strategisch geplant und nachhaltig umgesetzt werden.
Der EU Accessibility Act 2025 legt zudem großen Wert auf ein einheitliches Konzept der Barrierefreiheit über die gesamte Europäische Union hinweg. Unternehmen müssen also nicht nur nationale Vorgaben einhalten, sondern sich auch an EU-weiten Standards orientieren, um eine barrierefreie Webseite zu gewährleisten.
FAQ zur digitalen Barrierefreiheit
Was bedeutet barrierefrei im digitalen Kontext? Barrierefrei bedeutet, dass digitale Inhalte und Websites für alle Menschen nutzbar sind, unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen. Die Barrierefreiheit im Web stellt sicher, dass niemand aufgrund fehlender Anpassungen ausgeschlossen wird.
Welche Websites müssen bis 2025 barrierefrei sein? Laut BFSG 2025 betrifft die Website Barrierefrei Pflicht alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Besonders betroffen sind der E-Commerce-Bereich, Banken, Telekommunikation und öffentliche Stellen.
Was passiert, wenn eine Website nicht barrierefrei ist? Unternehmen, die die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes 2025 nicht erfüllen, riskieren Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen. Die EU-weite Umsetzung des European Accessibility Act 2025 sieht klare Maßnahmen zur Einhaltung vor.
Welche Richtlinien gelten für barrierefreie Websites? Die Umsetzung der Barrierefreiheit im Web orientiert sich an den WCAG 2.0, WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Standards. Diese definieren, wie digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich gemacht werden können.
Wie kann man die Barrierefreiheit einer Website testen? Die Barrierefreiheit einer Website kann durch spezielle Prüfverfahren getestet werden. Automatisierte Tests und manuelle Überprüfungen stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Die IFDB bietet umfassende Barrierefreiheitsprüfungen an, um Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das im Einklang mit dem EU Accessibility Act 2025 steht und regelt, welche digitalen Angebote barrierefrei sein müssen.
Ihr Partner für digitale Barrierefreiheit
Das Institut für Digitale Barrierefreiheit (IFDB) hilft Unternehmen, die Anforderungen des BFSG 2025 und des European Accessibility Act 2025 zu erfüllen. Unsere Leistungen umfassen:
Analyse und Beratung zur digitalen Barrierefreiheit
Technische Umsetzung von barrierefreien Websites
Schulungen und Workshops zur Accessibility
Erstellung barrierefreier PDFs und Dokumente
Zertifizierung und Konformitätsprüfungen nach WCAG 2.2
Optimierung bestehender Webseiten nach dem Barrierefreiheitsgesetz 2025
Integration assistiver Technologien zur Unterstützung der Accessibility
Die Umsetzung von Barrierefreiheit im Web ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, Ihre Reichweite zu erhöhen und allen Nutzern ein positives Erlebnis zu bieten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zur Umsetzung der Barrierefreiheit 2025. Wir helfen Ihnen, Ihre Website barrierefrei zu gestalten und den Anforderungen des BFSG 2025 gerecht zu werden.