Lexikon

Das große Glossar der digitalen Barrierefreiheit

Glossar - Die wichtigsten Begriffe der digitalen Barrierefreiheit - einfach erklärt.

Der Accessibility Tree ist das, was Screenreader wirklich sehen. Er basiert auf der DOM-Struktur einer Website und zeigt nur die Informationen, die für assistive Technologien relevant sind. Fehler in diesem Baum können dazu führen, dass Inhalte unsichtbar bleiben.
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Alt-Texte beschreiben Bilder für Menschen, die diese nicht sehen können. Sie werden von Screenreadern vorgelesen und helfen, Inhalte barrierefrei zu machen. Wichtig: keine Wiederholung von Bildunterschriften und keine Begriffe wie „Bild von“.
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ARIA erweitert HTML um zusätzliche Attribute, damit komplexe Webanwendungen barrierefrei werden. Sie helfen Screenreadern zu verstehen, wie z. B. Dropdowns oder Slider funktionieren – erfordern aber viel Sorgfalt beim Einsatz.
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Die ATAG definieren, wie Redaktionssysteme selbst barrierefrei sein sollen – und wie sie Nutzer:innen bei der Erstellung barrierefreier Inhalte unterstützen können. Wichtig z. B. für CMS oder E-Learning-Tools.
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Ein Accessibility Audit prüft Websites, Apps oder PDFs auf Barrierefreiheit. Dabei werden Richtlinien wie WCAG oder BITV angewendet – entweder manuell, automatisiert oder kombiniert. Ergebnis: konkrete Empfehlungen zur Optimierung.
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Digitale Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen – egal ob mit oder ohne Behinderung – können Webseiten, Apps und Dokumente gleichberechtigt nutzen. Sie ist Grundlage für Inklusion im digitalen Raum.
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Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen ab dem 28.06.2025 zur Barrierefreiheit digitaler Produkte. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und betrifft u. a. E-Commerce, Automaten und Software.
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Die BITV regelt in Deutschland, wie barrierefrei digitale Angebote öffentlicher Stellen sein müssen. Sie basiert auf den WCAG-Richtlinien und ist gesetzlich verpflichtend.
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Braillezeilen geben Inhalte taktil wieder – in Blindenschrift. Sie sind ein wichtiges Hilfsmittel für blinde Menschen, um Webseiten oder Dokumente zu lesen. Voraussetzung: semantisch korrekt strukturierter Code.
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Eine Breadcrumb-Navigation zeigt, wo man sich gerade auf einer Website befindet – z. B. Startseite > Produkte > Software. Damit auch für Screenreader nutzbar, muss sie korrekt ausgezeichnet sein.
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CAPTCHAs sollen Bots aussperren – sind aber oft selbst eine Barriere. Sie sind schwer bis gar nicht nutzbar für Screenreader- oder Tastatur-Nutzer:innen. Alternative Lösungen wie logikbasierte Fragen sind barrierefreier.
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Barrierefreiheit muss Teil von CI und CD sein: Farben, Kontraste, Schriftgrößen und Logos sollten so gestaltet sein, dass sie für alle gut lesbar und unterscheidbar sind.
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CC sind Untertitel mit Zusatzinfos wie Musik, Geräuschen oder Sprecherwechseln. Sie sind essenziell für gehörlose Menschen und bieten auch in lauter Umgebung Vorteile.
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Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist entscheidend für Lesbarkeit – besonders bei Sehschwächen. Die WCAG fordert mindestens 4.5:1 bei normalem Text.
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Das DOM bildet die Struktur einer Webseite ab – und ist die Grundlage dafür, was Screenreader erkennen. Eine saubere, semantisch korrekte DOM-Struktur ist daher essenziell.
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Die EN 301 549 ist eine europäische Norm, die Barrierefreiheitsanforderungen an IKT-Produkte und -Dienste beschreibt – z. B. Websites, Software, PDFs und Hardware.
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Laut WCAG müssen Inhalte wahrnehmbar sein – egal ob visuell, auditiv oder taktil. Keine Info darf nur „durchs Sehen“ oder „durch Hören“ zugänglich sein.
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Erleichterte Sprache ist eine vereinfachte, klar strukturierte Ausdrucksform – leichter verständlich als Standardsprache, aber nicht so reglementiert wie Leichte Sprache.
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Barrierefreie Fehlermeldungen sind klar, verständlich und für Screenreader lesbar. Sie helfen Nutzer:innen zu erkennen, was schiefgelaufen ist – und wie es zu beheben ist.
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Ein Fokus-Indikator zeigt, welches Element gerade mit der Tastatur aktiv ist – z. B. durch einen sichtbaren Rahmen. Ohne ihn ist Navigation per Tastatur kaum möglich.
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Formulare müssen vollständig tastaturbedienbar, korrekt beschriftet und verständlich sein. Nur so sind sie auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar.
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Überschriften müssen logisch und hierarchisch verwendet werden (H1–H6). So können Screenreader Inhalte effizient erfassen und Nutzer:innen gezielt navigieren.
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Die WCAG kennt drei Konformitätsstufen: A (Basis), AA (gesetzlicher Standard), AAA (höchste Anforderungen). AA ist in der EU Pflicht – AAA ist optional, aber empfehlenswert.
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PDF/UA ist der Standard für barrierefreie PDF-Dokumente. Er regelt u. a. Tags, Alternativtexte, Lese-Reihenfolge und Navigation. Nur so sind PDFs zugänglich.
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Screenreader lesen Bildschirmtexte vor oder geben sie in Brailleschrift aus. Sie sind zentrale Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen – z. B. JAWS, NVDA oder VoiceOver.
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Viele Nutzer:innen bedienen Websites ausschließlich mit der Tastatur. Dafür müssen alle Elemente erreichbar und die Reihenfolge logisch sein – ohne Maus.
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Tooltips geben zusätzliche Hinweise, wenn man ein Element fokussiert. Damit sie barrierefrei sind, müssen sie auch per Tastatur erreichbar und screenreaderlesbar sein.
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Ein Transkript ist die schriftliche Wiedergabe eines Audioinhalts. Es macht Podcasts, Videos oder Audios für Menschen mit Hörbehinderung zugänglich.
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Untertitel geben gesprochene Inhalte in Textform wieder. Sie helfen nicht nur Menschen mit Hörbehinderung, sondern auch in lauten oder leisen Umgebungen.
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Usability beschreibt, wie einfach und effizient ein System bedient werden kann. Barrierefreiheit verbessert die Usability für alle – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen.
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WAI-ARIA erweitert HTML um zusätzliche Attribute, die die Zugänglichkeit komplexer Web-Komponenten für Screenreader verbessern – z. B. Tabs, Akkordeons, Modale.
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Die WCAG sind internationale Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit. Sie definieren, wie Websites, Apps und Dokumente für alle Menschen zugänglich werden.
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Ein Zugänglichkeitsbericht informiert über den Barrierefreiheitsstatus eines digitalen Angebots. Er ist verpflichtend für viele Anbieter – und muss leicht auffindbar sein.
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Mit der IFDB haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Barrierefreiheit digitaler Angebote geht.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung – auch telefonisch.

Vorteile der Access Ready Zertifizierung nach EU 2019/882:

Was sind die nächsten Schritte?

1

Wir prüfen Ihr digitales Angebot auf digitale Barrierefreiheit.

2

Terminvereinbarung für kostenfreie & unverbdindliche Erstberatung.

3

Zertifizierung des digitalen Auftritts. Gesetzeskonsform & barrierefrei

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