Audit – Barrierefreiheit systematisch prüfen

Was ist ein Accessibility Audit?

Ein Accessibility Audit ist eine strukturierte Prüfung digitaler Inhalte – beispielsweise einer Website, Webanwendung oder eines Dokuments – auf ihre digitale Barrierefreiheit. Dabei wird untersucht, ob die Anforderungen aus Normen wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), der BITV oder der EN 301 549 erfüllt sind. Ziel ist es, vorhandene Barrieren zu erkennen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten.


Warum sind Accessibility Audits wichtig?

Barrierefreiheit lässt sich nicht „gefühlt“ erreichen – sie muss nachweislich überprüfbar sein. Ein Audit deckt auf, wo ein digitales Angebot Menschen mit Behinderungen ausschließt: sei es durch fehlende Alt-Texte, unzureichende Tastaturnavigation, zu geringe Kontraste oder nicht bedienbare Formulare.

Besonders für öffentliche Stellen, Unternehmen mit gesetzlicher Verpflichtung (z. B. durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) oder Organisationen, die Fördermittel erhalten, ist ein Audit oft der erste Schritt zur rechtssicheren Umsetzung.


Arten von Audits

1. Manuelles Audit

Ein geschulter Prüfer testet Inhalte nach festgelegten Kriterien – u. a. mit Screenreadern, Tastatur, Kontrastanalysen und Code-Inspektion. Diese Methode ist besonders präzise.

2. Automatisiertes Audit

Tools wie axe, WAVE, Lighthouse oder Accessibility Insights analysieren den Quellcode auf typische Fehler – etwa fehlende ARIA-Attribute oder fehlerhafte Labels.

3. Hybrid-Audit

Kombiniert manuelle Prüfung mit automatisierten Tests. Dies ist der gängige und empfohlene Standard, da viele Probleme nur durch menschliche Bewertung erkannt werden.


Was wird geprüft?

Ein vollständiges Audit untersucht u. a.:

  • alternative Texte für Bilder und Medien

  • logische Überschriftenstruktur

  • ausreichende Farbkontraste

  • Lesbarkeit mit Screenreader

  • Tastaturbedienbarkeit

  • Fokusführung

  • Formularzugänglichkeit

  • semantisches HTML und ARIA-Attribute

  • Navigationslogik

  • Responsivität (z. B. Zoom, mobile Geräte)

  • Sprachkennzeichnung und Lesereihenfolge

  • barrierefreie PDF-Anhänge (z. B. PDF/UA)


Das Ergebnis: Ein Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen

Am Ende eines Audits steht ein detaillierter Prüfbericht, der:

  • alle gefundenen Barrieren auflistet

  • den Schweregrad bewertet (z. B. kritisch, mittel, gering)

  • aufzeigt, welche WCAG- oder BITV-Kriterien verletzt wurden

  • konkrete Vorschläge zur Behebung liefert

Der Bericht kann intern zur Optimierung genutzt werden oder – bei gesetzlichen Anforderungen – als Nachweis gegenüber Dritten dienen.


Wer führt Audits durch?

  • Agenturen für digitale Barrierefreiheit

  • zertifizierte Prüfstellen nach WCAG oder BITV

  • interne Accessibility-Teams

  • Beratende Stellen wie die IFDB

Tipp: Ein Audit sollte idealerweise regelmäßig wiederholt werden, z. B. bei größeren Relaunches, nach technischen Updates oder zur Qualitätssicherung.


Accessibility Audits und gesetzliche Verpflichtungen

In vielen Fällen sind Audits gesetzlich vorgeschrieben – etwa:

  • im Rahmen der BITV für öffentliche Einrichtungen

  • durch die EN 301 549 bei öffentlichen Ausschreibungen

  • ab Juni 2025 durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für digitale Produkte, Dienstleistungen und E-Commerce-Angebote

Ein systematischer Audit ist der Nachweis, dass eine Organisation ihre Verantwortung ernst nimmt.

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Ein Mann prüft am Computer mithilfe digitaler Tools wie WAVE, axe und Lighthouse, ob die Website barrierefrei gestaltet ist.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen?

Einleitung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 erstmals auch private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Zu den betroffenen Angeboten zählen Websites, Web‑Apps, mobile Anwendungen, elektronische Dokumente, Selbstbedienungsterminals und Online‑Geschäftsprozesse. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Nutzern und allen weiteren Zielgruppen gleichberechtigten Zugriff zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen.

Anwendungsbereich & Ausnahmen
Betroffen sind alle neu bereitgestellten digitalen Angebote, während Bestandslösungen bis zum 27. Juni 2030 weiterbetrieben werden dürfen, sofern sie nicht wesentlich geändert werden. Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden und bis zu 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind für bestimmte digitale Dienstleistungen bis 2030 befreit, nicht jedoch für physische Produkte oder Dokumente.

Übersichtspflicht („Accessibility Statement“)
Unternehmen müssen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese umfasst den aktuellen Umsetzungsstand barrierefreier Funktionen, bekannte Barrieren, Maßnahmen und Zeitpläne zur Behebung sowie Kontaktmöglichkeiten für Nutzerfeedback.

Fristen & Risiken
Bis zum Stichtag müssen alle neuen Angebote vollständig barrierefrei sein. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis 100 000 EUR, Marktüberwachungsmaßnahmen, Abmahnungen, Schadensersatzansprüche und erheblicher Reputationsverlust.

Empfohlene Vorgehensweise

Audit & Bestandsaufnahme: Systematische Prüfung aller digitalen Assets.

Priorisierung & Maßnahmenplan: Klassifizierung nach Schwere und Aufwand.

Umsetzung & Testing: Technische Anpassungen nach WCAG und EN 301 549, automatisierte und manuelle Tests.

Veröffentlichung & Monitoring: Accessibility‑Statement live schalten, kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Updates.

IFDB-Unterstützung
Das IFDB begleitet Unternehmen mit strategischer Beratung, zertifizierten Audits, Managed Monitoring, Workshops und Tool‑Kits, um eine 100 % gesetzeskonforme und inklusive Umsetzung sicherzustellen.

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Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE & Lighthouse

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE und Lighthouse bringt Accessibility-Prüfungen direkt in euren Dev-Prozess: Von der lokalen Code-Extension über Pre-Commit-Hooks bis zur CI/CD-Pipeline sorgen diese Tools für schnelle, skalierbare Audits nach WCAG-Standards. axe glänzt mit tiefgehenden Regelsets für semantisches HTML und ARIA, WAVE liefert visuelles Feedback auf der Seite, und Lighthouse bietet zusätzlich Performance- und SEO-Checks. Durch frühzeitige Fehlererkennung in Pull-Requests und nächtliche Full-Site-Scans lassen sich Regressionen vermeiden und alle Releases revisionssicher dokumentieren.

Für reibungslose Abläufe empfiehlt es sich, automatische Builds bei kritischen Violations abbrechen zu lassen, Tickets via Bot zu erzeugen und KPI-gedriebene Dashboards zu pflegen. das IFDB – Institut für digitale Barrierefreiheit unterstützt euch dabei mit zertifizierten Audits, maßgeschneiderten Schulungen und Managed Monitoring, damit eure Produkte dauerhaft 100 % gesetzeskonform und inklusiv bleiben.

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Damit alle Nutzer per Tastatur klar erkennen, welches Element gerade aktiv ist, solltest du für Links und Buttons deutliche Fokusrahmen definieren – zum Beispiel einen 3 Pixel breiten, kontrastreichen Rand mit ausreichend Abstand zum umgebenden Inhalt. Achte darauf, dass dieser Rahmen stets gut sichtbar bleibt und nicht zu dünn oder farblich zu unauffällig ausfällt.

Für aufklappbare Untermenüs sind ARIA-Attribute unverzichtbar: Mit aria-expanded signalisierst du, ob das Submenü geöffnet ist, und über aria-controls verknüpfst du den auslösenden Button mit dem entsprechenden Menü. Zusätzlich zeigt aria-haspopup an, dass eine weitere Ebene folgt. So verstehen Screenreader zuverlässig, wann Nutzer auf ein Dropdown stoßen und in welchem Zustand es sich befindet.

Auch die mobile Navigation lässt sich barrierefrei umsetzen: Ein einfacher Hamburger-Button trägt aria-expanded=“false“ und aria-controls=“mobile-menu“ und toggelt beim Klick das versteckte

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Mit der IFDB haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Barrierefreiheit digitaler Angebote geht.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung – auch telefonisch.

Vorteile der Access Ready Zertifizierung nach EU 2019/882:

Was sind die nächsten Schritte?

1

Wir prüfen Ihr digitales Angebot auf digitale Barrierefreiheit.

2

Terminvereinbarung für kostenfreie & unverbdindliche Erstberatung.

3

Zertifizierung des digitalen Auftritts. Gesetzeskonsform & barrierefrei

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