Barrierefreiheit (Digital) – Zugang für alle ermöglichen

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bezeichnet den Zustand, in dem digitale Angebote wie Websites, mobile Apps, Dokumente oder Software für alle Menschen unabhängig von Behinderung uneingeschränkt nutzbar sind. Sie betrifft die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit digitaler Inhalte – also alle Aspekte, die einen gleichberechtigten Zugang ermöglichen.

Ziel ist es, dass niemand durch körperliche, sensorische, kognitive oder technische Einschränkungen vom Zugang zu Informationen oder Dienstleistungen ausgeschlossen wird.


Wen betrifft digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit ist relevant für:

  • blinde und sehbehinderte Menschen (z. B. durch Screenreader oder Braillezeilen)

  • gehörlose oder schwerhörige Menschen (z. B. durch Untertitel, Transkripte)

  • motorisch eingeschränkte Menschen (z. B. durch Tastaturnavigation oder Sprachsteuerung)

  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z. B. durch einfache Sprache, klare Struktur)

  • ältere Menschen, die oft von mehreren Einschränkungen betroffen sind

  • Personen mit temporären Einschränkungen (z. B. bei Verletzungen oder in stressigen Situationen)

Barrierefreiheit verbessert die Nutzung für alle, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.


Merkmale einer barrierefreien digitalen Anwendung

Eine barrierefreie Website oder App zeichnet sich unter anderem durch folgende Merkmale aus:

  • Inhalte sind mit der Tastatur vollständig bedienbar.

  • Bilder und Grafiken verfügen über sinnvolle Alternativtexte.

  • Überschriften und Struktur folgen einer logischen Hierarchie.

  • Formulare sind korrekt beschriftet und verständlich gestaltet.

  • Farben und Kontraste sind gut lesbar – auch bei Sehschwächen.

  • Videos sind mit Untertiteln oder Transkripten versehen.

  • Inhalte lassen sich mit Screenreadern oder anderen assistiven Technologien erfassen.


Rechtsgrundlagen in Deutschland und Europa

In Deutschland und der EU gibt es mehrere gesetzliche Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit:

  • BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
    Gilt für öffentliche Stellen und basiert auf der WCAG.

  • EU-Richtlinie 2016/2102
    Regelt die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Websites und Apps innerhalb der EU.

  • EN 301 549
    Europäische Norm, die technische Anforderungen für barrierefreie IKT-Produkte definiert.

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
    Ab dem 28. Juni 2025 gilt dieses Gesetz auch für viele private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen – darunter Onlineshops, digitale Kommunikation und Selbstbedienungsterminals.


Vorteile barrierefreier digitaler Angebote

  • Inklusion und Teilhabe: Alle Menschen haben Zugang zu Informationen, Services und Bildung.

  • Rechtssicherheit: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben schützt vor Beschwerden, Klagen und Reputationsschäden.

  • Bessere Nutzererfahrung: Klare Struktur, gute Lesbarkeit und durchdachte Bedienführung helfen allen Nutzer:innen.

  • Technische Robustheit: Barrierefreier Code ist oft auch sauberer, stabiler und zukunftssicherer.

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreiheit erhöht die Sichtbarkeit bei Google und anderen Suchdiensten.

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Ein Mann prüft am Computer mithilfe digitaler Tools wie WAVE, axe und Lighthouse, ob die Website barrierefrei gestaltet ist.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen?

Einleitung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 erstmals auch private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Zu den betroffenen Angeboten zählen Websites, Web‑Apps, mobile Anwendungen, elektronische Dokumente, Selbstbedienungsterminals und Online‑Geschäftsprozesse. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Nutzern und allen weiteren Zielgruppen gleichberechtigten Zugriff zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen.

Anwendungsbereich & Ausnahmen
Betroffen sind alle neu bereitgestellten digitalen Angebote, während Bestandslösungen bis zum 27. Juni 2030 weiterbetrieben werden dürfen, sofern sie nicht wesentlich geändert werden. Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden und bis zu 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind für bestimmte digitale Dienstleistungen bis 2030 befreit, nicht jedoch für physische Produkte oder Dokumente.

Übersichtspflicht („Accessibility Statement“)
Unternehmen müssen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese umfasst den aktuellen Umsetzungsstand barrierefreier Funktionen, bekannte Barrieren, Maßnahmen und Zeitpläne zur Behebung sowie Kontaktmöglichkeiten für Nutzerfeedback.

Fristen & Risiken
Bis zum Stichtag müssen alle neuen Angebote vollständig barrierefrei sein. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis 100 000 EUR, Marktüberwachungsmaßnahmen, Abmahnungen, Schadensersatzansprüche und erheblicher Reputationsverlust.

Empfohlene Vorgehensweise

Audit & Bestandsaufnahme: Systematische Prüfung aller digitalen Assets.

Priorisierung & Maßnahmenplan: Klassifizierung nach Schwere und Aufwand.

Umsetzung & Testing: Technische Anpassungen nach WCAG und EN 301 549, automatisierte und manuelle Tests.

Veröffentlichung & Monitoring: Accessibility‑Statement live schalten, kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Updates.

IFDB-Unterstützung
Das IFDB begleitet Unternehmen mit strategischer Beratung, zertifizierten Audits, Managed Monitoring, Workshops und Tool‑Kits, um eine 100 % gesetzeskonforme und inklusive Umsetzung sicherzustellen.

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Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE & Lighthouse

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE und Lighthouse bringt Accessibility-Prüfungen direkt in euren Dev-Prozess: Von der lokalen Code-Extension über Pre-Commit-Hooks bis zur CI/CD-Pipeline sorgen diese Tools für schnelle, skalierbare Audits nach WCAG-Standards. axe glänzt mit tiefgehenden Regelsets für semantisches HTML und ARIA, WAVE liefert visuelles Feedback auf der Seite, und Lighthouse bietet zusätzlich Performance- und SEO-Checks. Durch frühzeitige Fehlererkennung in Pull-Requests und nächtliche Full-Site-Scans lassen sich Regressionen vermeiden und alle Releases revisionssicher dokumentieren.

Für reibungslose Abläufe empfiehlt es sich, automatische Builds bei kritischen Violations abbrechen zu lassen, Tickets via Bot zu erzeugen und KPI-gedriebene Dashboards zu pflegen. das IFDB – Institut für digitale Barrierefreiheit unterstützt euch dabei mit zertifizierten Audits, maßgeschneiderten Schulungen und Managed Monitoring, damit eure Produkte dauerhaft 100 % gesetzeskonform und inklusiv bleiben.

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Frau sitzt an einem Schreibtisch und gestaltet am Computer ein modernes Webdesign mit Fokus auf Farben und Kontraste. Das Bild symbolisiert barrierefreies Design und visuelle Lesbarkeit für inklusive digitale Inhalte

Designrichtlinien für Inklusion – Farben, Kontraste & visuelle Lesbarkeit

Damit alle Nutzer per Tastatur klar erkennen, welches Element gerade aktiv ist, solltest du für Links und Buttons deutliche Fokusrahmen definieren – zum Beispiel einen 3 Pixel breiten, kontrastreichen Rand mit ausreichend Abstand zum umgebenden Inhalt. Achte darauf, dass dieser Rahmen stets gut sichtbar bleibt und nicht zu dünn oder farblich zu unauffällig ausfällt.

Für aufklappbare Untermenüs sind ARIA-Attribute unverzichtbar: Mit aria-expanded signalisierst du, ob das Submenü geöffnet ist, und über aria-controls verknüpfst du den auslösenden Button mit dem entsprechenden Menü. Zusätzlich zeigt aria-haspopup an, dass eine weitere Ebene folgt. So verstehen Screenreader zuverlässig, wann Nutzer auf ein Dropdown stoßen und in welchem Zustand es sich befindet.

Auch die mobile Navigation lässt sich barrierefrei umsetzen: Ein einfacher Hamburger-Button trägt aria-expanded=“false“ und aria-controls=“mobile-menu“ und toggelt beim Klick das versteckte

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Mit der IFDB haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Barrierefreiheit digitaler Angebote geht.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung – auch telefonisch.

Vorteile der Access Ready Zertifizierung nach EU 2019/882:

Was sind die nächsten Schritte?

1

Wir prüfen Ihr digitales Angebot auf digitale Barrierefreiheit.

2

Terminvereinbarung für kostenfreie & unverbdindliche Erstberatung.

3

Zertifizierung des digitalen Auftritts. Gesetzeskonsform & barrierefrei

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