Screenreader – Zugriff auf Inhalte ohne Sicht

Was ist ein Screenreader?

Ein Screenreader ist eine Software, die Bildschirmtexte und Benutzeroberflächen analysiert und in Sprache oder Braille übersetzt. Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit nutzen Screenreader, um Websites, Programme, Apps und Dokumente zu bedienen – entweder per Sprachausgabe oder über eine Braillezeile.

Der Screenreader liest dabei nicht das visuell sichtbare Layout, sondern die zugrunde liegende Struktur, z. B. HTML-Tags, ARIA-Attribute und semantische Beziehungen. Damit ist er auf korrekt aufgebauten, barrierefreien Code angewiesen.


Wie funktioniert ein Screenreader?

Screenreader greifen auf den Accessibility Tree des Betriebssystems oder Browsers zu – also die strukturierte, für Maschinen interpretierbare Version des Inhalts. Sie erfassen u. a.:

  • Überschriften

  • Links

  • Formularfelder

  • Tabellen

  • Schaltflächen

  • ARIA-Rollen und Zustände

  • Fehlermeldungen und Statusanzeigen

Per Tastatur (z. B. Tab, Pfeiltasten, Enter) navigieren Nutzer:innen durch diese Elemente, während der Screenreader Inhalte vorliest oder in Braille wiedergibt.


Bekannte Screenreader

  • NVDA (NonVisual Desktop Access) – kostenlos, Windows

  • JAWS (Job Access With Speech) – kommerziell, Windows

  • VoiceOver – integriert in macOS, iOS und iPadOS

  • TalkBack – Android

  • Narrator – Windows-eigener Screenreader

Jede Software hat leicht unterschiedliche Tastenkombinationen und Verhaltensweisen – deshalb ist Testen mit mehreren Screenreadern empfehlenswert.


Warum sind Screenreader zentral für Barrierefreiheit?

Viele Nutzer:innen sind auf Screenreader angewiesen, um:

  • Websites zu lesen und zu bedienen

  • Formulare auszufüllen

  • PDFs zu erfassen

  • E-Mails zu schreiben

  • Online einzukaufen, Bankgeschäfte zu erledigen, Behördenformulare einzureichen

Wenn Inhalte nicht korrekt ausgezeichnet oder zugänglich sind, bleiben sie für diese Nutzer:innen unsichtbar.


Was brauchen Screenreader, um richtig zu funktionieren?

  • semantisch korrektes HTML (z. B. h1, nav, button)

  • Alt-Texte für Bilder

  • überschriftenbasierte Struktur

  • beschriftete Formulare mit <label>-Elementen

  • Tastaturnavigation

  • sichtbarer Fokus

  • ARIA-Rollen und Zustände (z. B. aria-expanded, role="dialog")

  • korrekte Sprachangabe für Inhalte (lang-Attribut)


Häufige Probleme im Zusammenspiel mit Screenreadern

  • Layout ohne echte Semantik (z. B. <div> statt <button>)

  • fehlende oder doppelte Beschriftungen bei Formularfeldern

  • fehlende visuelle Fokusanzeige (Nutzer:innen verlieren die Orientierung)

  • falsche Lese-Reihenfolge (z. B. durch CSS verändert, aber nicht im Code abgebildet)


Rechtliche Relevanz

Die WCAG (v. a. 1.3.1, 2.4.3, 3.3.2, 4.1.2) fordern die vollständige Zugänglichkeit von Inhalten über assistive Technologien. Die EN 301 549 und BITV setzen dies ebenfalls voraus. Ab 2025 wird die Unterstützung von Screenreadern für viele Unternehmen auch durch das BFSG verpflichtend.

Informative Ratgeber und redaktionelle Artikel rund um digitale Barrierefreiheit

Weitere Artikel entdecken

Ein Mann prüft am Computer mithilfe digitaler Tools wie WAVE, axe und Lighthouse, ob die Website barrierefrei gestaltet ist.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen?

Einleitung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 erstmals auch private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Zu den betroffenen Angeboten zählen Websites, Web‑Apps, mobile Anwendungen, elektronische Dokumente, Selbstbedienungsterminals und Online‑Geschäftsprozesse. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Nutzern und allen weiteren Zielgruppen gleichberechtigten Zugriff zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen.

Anwendungsbereich & Ausnahmen
Betroffen sind alle neu bereitgestellten digitalen Angebote, während Bestandslösungen bis zum 27. Juni 2030 weiterbetrieben werden dürfen, sofern sie nicht wesentlich geändert werden. Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden und bis zu 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind für bestimmte digitale Dienstleistungen bis 2030 befreit, nicht jedoch für physische Produkte oder Dokumente.

Übersichtspflicht („Accessibility Statement“)
Unternehmen müssen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese umfasst den aktuellen Umsetzungsstand barrierefreier Funktionen, bekannte Barrieren, Maßnahmen und Zeitpläne zur Behebung sowie Kontaktmöglichkeiten für Nutzerfeedback.

Fristen & Risiken
Bis zum Stichtag müssen alle neuen Angebote vollständig barrierefrei sein. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis 100 000 EUR, Marktüberwachungsmaßnahmen, Abmahnungen, Schadensersatzansprüche und erheblicher Reputationsverlust.

Empfohlene Vorgehensweise

Audit & Bestandsaufnahme: Systematische Prüfung aller digitalen Assets.

Priorisierung & Maßnahmenplan: Klassifizierung nach Schwere und Aufwand.

Umsetzung & Testing: Technische Anpassungen nach WCAG und EN 301 549, automatisierte und manuelle Tests.

Veröffentlichung & Monitoring: Accessibility‑Statement live schalten, kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Updates.

IFDB-Unterstützung
Das IFDB begleitet Unternehmen mit strategischer Beratung, zertifizierten Audits, Managed Monitoring, Workshops und Tool‑Kits, um eine 100 % gesetzeskonforme und inklusive Umsetzung sicherzustellen.

Weiterelesen
Ein Mann prüft am Computer mithilfe digitaler Tools wie WAVE, axe und Lighthouse, ob die Website barrierefrei gestaltet ist.

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE & Lighthouse

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE und Lighthouse bringt Accessibility-Prüfungen direkt in euren Dev-Prozess: Von der lokalen Code-Extension über Pre-Commit-Hooks bis zur CI/CD-Pipeline sorgen diese Tools für schnelle, skalierbare Audits nach WCAG-Standards. axe glänzt mit tiefgehenden Regelsets für semantisches HTML und ARIA, WAVE liefert visuelles Feedback auf der Seite, und Lighthouse bietet zusätzlich Performance- und SEO-Checks. Durch frühzeitige Fehlererkennung in Pull-Requests und nächtliche Full-Site-Scans lassen sich Regressionen vermeiden und alle Releases revisionssicher dokumentieren.

Für reibungslose Abläufe empfiehlt es sich, automatische Builds bei kritischen Violations abbrechen zu lassen, Tickets via Bot zu erzeugen und KPI-gedriebene Dashboards zu pflegen. das IFDB – Institut für digitale Barrierefreiheit unterstützt euch dabei mit zertifizierten Audits, maßgeschneiderten Schulungen und Managed Monitoring, damit eure Produkte dauerhaft 100 % gesetzeskonform und inklusiv bleiben.

Weiterelesen
Frau sitzt an einem Schreibtisch und gestaltet am Computer ein modernes Webdesign mit Fokus auf Farben und Kontraste. Das Bild symbolisiert barrierefreies Design und visuelle Lesbarkeit für inklusive digitale Inhalte

Designrichtlinien für Inklusion – Farben, Kontraste & visuelle Lesbarkeit

Damit alle Nutzer per Tastatur klar erkennen, welches Element gerade aktiv ist, solltest du für Links und Buttons deutliche Fokusrahmen definieren – zum Beispiel einen 3 Pixel breiten, kontrastreichen Rand mit ausreichend Abstand zum umgebenden Inhalt. Achte darauf, dass dieser Rahmen stets gut sichtbar bleibt und nicht zu dünn oder farblich zu unauffällig ausfällt.

Für aufklappbare Untermenüs sind ARIA-Attribute unverzichtbar: Mit aria-expanded signalisierst du, ob das Submenü geöffnet ist, und über aria-controls verknüpfst du den auslösenden Button mit dem entsprechenden Menü. Zusätzlich zeigt aria-haspopup an, dass eine weitere Ebene folgt. So verstehen Screenreader zuverlässig, wann Nutzer auf ein Dropdown stoßen und in welchem Zustand es sich befindet.

Auch die mobile Navigation lässt sich barrierefrei umsetzen: Ein einfacher Hamburger-Button trägt aria-expanded=“false“ und aria-controls=“mobile-menu“ und toggelt beim Klick das versteckte

Weiterelesen
Kontaktieren sie uns!

Mit der IFDB haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Barrierefreiheit digitaler Angebote geht.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung – auch telefonisch.

Vorteile der Access Ready Zertifizierung nach EU 2019/882:

Was sind die nächsten Schritte?

1

Wir prüfen Ihr digitales Angebot auf digitale Barrierefreiheit.

2

Terminvereinbarung für kostenfreie & unverbdindliche Erstberatung.

3

Zertifizierung des digitalen Auftritts. Gesetzeskonsform & barrierefrei

Kostenloser Compliance Check & Erstgespräch!