Usability – Barrierefreiheit beginnt mit guter Nutzbarkeit

Was bedeutet Usability?

Usability (deutsch: Benutzerfreundlichkeit oder Gebrauchstauglichkeit) beschreibt, wie einfach, effektiv und zufriedenstellend ein digitales Produkt – etwa eine Website, eine App oder ein Online-Formular – von Nutzer:innen bedient werden kann. Dabei steht im Fokus: Wie schnell, wie fehlerfrei und wie angenehm gelingt es, ein Ziel zu erreichen?

Usability ist ein Grundpfeiler guter digitaler Gestaltung – und eine wichtige Voraussetzung für digitale Barrierefreiheit.


Wie hängt Usability mit Barrierefreiheit zusammen?

Barrierefreiheit und Usability sind nicht dasselbe, aber sie überschneiden sich stark:

  • Eine Seite kann technisch barrierefrei sein, aber schwer bedienbar – z. B. unlogisch strukturiert.

  • Eine Seite kann benutzerfreundlich wirken, aber für Menschen mit Behinderung unzugänglich sein – z. B. ohne Tastaturnavigation.

Nur wenn beide Aspekte zusammenspielen, wird ein Angebot für möglichst viele Menschen nutzbar – unabhängig von Einschränkungen, Erfahrung oder Technik.


Merkmale guter Usability

Eine digitale Anwendung mit guter Usability zeichnet sich aus durch:

  • klare Struktur und intuitive Navigation

  • eindeutige Sprache ohne Fachjargon

  • schnelle Erlernbarkeit der Bedienung

  • verlässliches Verhalten (z. B. keine überraschenden Klickfolgen)

  • Fehlertoleranz und klare Rückmeldungen bei Fehlern

  • visuelle Klarheit und angemessene Informationsdichte


Usability-Prinzipien nach ISO 9241

Die Norm ISO 9241 definiert die drei Kernziele von Usability:

  1. Effektivität – Nutzer:innen erreichen ihr Ziel zuverlässig.

  2. Effizienz – Aufgaben werden mit minimalem Aufwand erledigt.

  3. Zufriedenheit – die Nutzung ist angenehm, verständlich und stressfrei.

Diese Prinzipien gelten für alle Nutzer:innen – Barrierefreiheit bedeutet, dass sie für alle gleichermaßen gelten können.


Methoden zur Verbesserung der Usability

  • Nutzer:innen-Tests mit verschiedenen Zielgruppen

  • Barrierefreiheitsprüfungen (z. B. WCAG-Audits)

  • Heatmaps, Klickanalysen, Formularabbrecher-Auswertungen

  • Designsysteme mit barrierefreien Komponenten

  • Einbindung von Menschen mit Behinderung in den Entwicklungsprozess


Vorteile von Usability & Barrierefreiheit gemeinsam

  • Höhere Kundenzufriedenheit

  • Weniger Support-Anfragen

  • Bessere Conversion-Raten

  • Stärkere Markenbindung

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

Gute Usability ist oft der erste Schritt zur Inklusion – sie hilft allen, nicht nur Menschen mit Behinderung.

Informative Ratgeber und redaktionelle Artikel rund um digitale Barrierefreiheit

Weitere Artikel entdecken

Ein Mann prüft am Computer mithilfe digitaler Tools wie WAVE, axe und Lighthouse, ob die Website barrierefrei gestaltet ist.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen?

Einleitung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 erstmals auch private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Zu den betroffenen Angeboten zählen Websites, Web‑Apps, mobile Anwendungen, elektronische Dokumente, Selbstbedienungsterminals und Online‑Geschäftsprozesse. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Nutzern und allen weiteren Zielgruppen gleichberechtigten Zugriff zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen.

Anwendungsbereich & Ausnahmen
Betroffen sind alle neu bereitgestellten digitalen Angebote, während Bestandslösungen bis zum 27. Juni 2030 weiterbetrieben werden dürfen, sofern sie nicht wesentlich geändert werden. Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden und bis zu 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind für bestimmte digitale Dienstleistungen bis 2030 befreit, nicht jedoch für physische Produkte oder Dokumente.

Übersichtspflicht („Accessibility Statement“)
Unternehmen müssen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese umfasst den aktuellen Umsetzungsstand barrierefreier Funktionen, bekannte Barrieren, Maßnahmen und Zeitpläne zur Behebung sowie Kontaktmöglichkeiten für Nutzerfeedback.

Fristen & Risiken
Bis zum Stichtag müssen alle neuen Angebote vollständig barrierefrei sein. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis 100 000 EUR, Marktüberwachungsmaßnahmen, Abmahnungen, Schadensersatzansprüche und erheblicher Reputationsverlust.

Empfohlene Vorgehensweise

Audit & Bestandsaufnahme: Systematische Prüfung aller digitalen Assets.

Priorisierung & Maßnahmenplan: Klassifizierung nach Schwere und Aufwand.

Umsetzung & Testing: Technische Anpassungen nach WCAG und EN 301 549, automatisierte und manuelle Tests.

Veröffentlichung & Monitoring: Accessibility‑Statement live schalten, kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Updates.

IFDB-Unterstützung
Das IFDB begleitet Unternehmen mit strategischer Beratung, zertifizierten Audits, Managed Monitoring, Workshops und Tool‑Kits, um eine 100 % gesetzeskonforme und inklusive Umsetzung sicherzustellen.

Weiterelesen
Ein Mann prüft am Computer mithilfe digitaler Tools wie WAVE, axe und Lighthouse, ob die Website barrierefrei gestaltet ist.

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE & Lighthouse

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE und Lighthouse bringt Accessibility-Prüfungen direkt in euren Dev-Prozess: Von der lokalen Code-Extension über Pre-Commit-Hooks bis zur CI/CD-Pipeline sorgen diese Tools für schnelle, skalierbare Audits nach WCAG-Standards. axe glänzt mit tiefgehenden Regelsets für semantisches HTML und ARIA, WAVE liefert visuelles Feedback auf der Seite, und Lighthouse bietet zusätzlich Performance- und SEO-Checks. Durch frühzeitige Fehlererkennung in Pull-Requests und nächtliche Full-Site-Scans lassen sich Regressionen vermeiden und alle Releases revisionssicher dokumentieren.

Für reibungslose Abläufe empfiehlt es sich, automatische Builds bei kritischen Violations abbrechen zu lassen, Tickets via Bot zu erzeugen und KPI-gedriebene Dashboards zu pflegen. das IFDB – Institut für digitale Barrierefreiheit unterstützt euch dabei mit zertifizierten Audits, maßgeschneiderten Schulungen und Managed Monitoring, damit eure Produkte dauerhaft 100 % gesetzeskonform und inklusiv bleiben.

Weiterelesen
Frau sitzt an einem Schreibtisch und gestaltet am Computer ein modernes Webdesign mit Fokus auf Farben und Kontraste. Das Bild symbolisiert barrierefreies Design und visuelle Lesbarkeit für inklusive digitale Inhalte

Designrichtlinien für Inklusion – Farben, Kontraste & visuelle Lesbarkeit

Damit alle Nutzer per Tastatur klar erkennen, welches Element gerade aktiv ist, solltest du für Links und Buttons deutliche Fokusrahmen definieren – zum Beispiel einen 3 Pixel breiten, kontrastreichen Rand mit ausreichend Abstand zum umgebenden Inhalt. Achte darauf, dass dieser Rahmen stets gut sichtbar bleibt und nicht zu dünn oder farblich zu unauffällig ausfällt.

Für aufklappbare Untermenüs sind ARIA-Attribute unverzichtbar: Mit aria-expanded signalisierst du, ob das Submenü geöffnet ist, und über aria-controls verknüpfst du den auslösenden Button mit dem entsprechenden Menü. Zusätzlich zeigt aria-haspopup an, dass eine weitere Ebene folgt. So verstehen Screenreader zuverlässig, wann Nutzer auf ein Dropdown stoßen und in welchem Zustand es sich befindet.

Auch die mobile Navigation lässt sich barrierefrei umsetzen: Ein einfacher Hamburger-Button trägt aria-expanded=“false“ und aria-controls=“mobile-menu“ und toggelt beim Klick das versteckte

Weiterelesen
Kontaktieren sie uns!

Mit der IFDB haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Barrierefreiheit digitaler Angebote geht.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung – auch telefonisch.

Vorteile der Access Ready Zertifizierung nach EU 2019/882:

Was sind die nächsten Schritte?

1

Wir prüfen Ihr digitales Angebot auf digitale Barrierefreiheit.

2

Terminvereinbarung für kostenfreie & unverbdindliche Erstberatung.

3

Zertifizierung des digitalen Auftritts. Gesetzeskonsform & barrierefrei

Kostenloser Compliance Check & Erstgespräch!