Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt einen Meilenstein in der deutschen Gesetzgebung dar: Erstmals werden nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch viele privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ab dem 28. Juni 2025 gelten verbindliche Vorgaben für Websites, mobile Anwendungen, elektronische Dokumente, Selbstbedienungsterminals und Geschäftsprozesse. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und allen weiteren Nutzergruppen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen. Wer sich frühzeitig und systematisch auf die neuen Anforderungen vorbereitet, minimiert rechtliche Risiken, verbessert die Nutzerfreundlichkeit und stärkt sein Image als inklusives Unternehmen.
2. Hintergrund und Ziele des BFSG
Mit dem BFSG setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Bisher richteten sich die deutschen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit vorrangig an öffentliche Stellen (BITV 2.0). Das BFSG erweitert diesen Kreis erstmals auf private Wirtschaftsakteure und schafft einen einheitlichen europäischen Standard. Die Intention liegt darin, den digitalen Binnenmarkt inklusiv zu gestalten, indem alle Nutzer – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder technischen Voraussetzungen – uneingeschränkt auf digitale Dienstleistungen und Produkte zugreifen können. Gleichzeitig schafft das Gesetz für Unternehmen Rechtssicherheit und Planbarkeit, da ab 2025 ein klarer, europaweit geltender Rahmen existiert.
3. Anwendungsbereich und Ausnahmen
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Betroffene Angebote
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Websites & Web-Apps: Alle öffentlich zugänglichen Online-Auftritte und browserbasierten Anwendungen.
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Mobile Apps: Applikationen für Smartphones und Tablets, die online bereitgestellt oder über App-Stores vertrieben werden.
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Elektronische Dokumente: PDF-Dateien, E‑Books, PowerPoint-Präsentationen, Word-Dokumente und Online-Formulare.
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Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Fahrkarten- und Ticketautomaten, interaktive Kiosksysteme.
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Elektronische Geschäftsprozesse: Buchungssysteme, Online-Shop-Frontends, digitale Kontakt- oder Bewerbungsformulare.
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Multimedia-Angebote: Videos, Podcasts und Live-Streams, sofern sie öffentlich oder geschäftlich bereitgestellt werden.
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Ausnahmen
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Kleinstunternehmen: Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR sind für bestimmte digitale Dienstleistungen bis zum 27. Juni 2030 befreit. Die Ausnahmeregel gilt jedoch nicht für physische Produkte oder für Dokumente, die nach dem Stichtag neu erstellt werden.
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Bestandsangebote: Digitale Produkte und Terminals, die vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen wurden und keine wesentlichen Änderungen erfahren, dürfen bis zum 27. Juni 2030 weiter betrieben werden.
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Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme fallen, und bestehende Angebote inventorisiert „bestandsgeschützt“ behandeln.
4. Übersichtspflicht: Accessibility Statement
Jedes betroffene Unternehmen ist verpflichtet, eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Diese „Accessibility Statement“ muss folgende Punkte abdecken:
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Statusübersicht: Klarer Überblick darüber, welche digitalen Angebote bereits barrierefrei sind und welche noch nicht.
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Bekannte Barrieren: Detaillierte Beschreibung aller noch vorhandenen Hindernisse, zum Beispiel fehlende Untertitel bei Videos oder nicht funktionierende Tastaturzugriffe.
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Maßnahmen & Zeitplan: Konkrete Informationen darüber, welche Schritte unternommen werden, um die Barrieren zu beseitigen, inklusive Verantwortlicher und voraussichtlicher Fertigstellungstermine.
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Kontaktmöglichkeit: Ein einfach zugängliches Feedback-Formular oder eine E‑Mail-Adresse, über die Nutzer:innen Barrieren melden oder Unterstützung anfordern können.
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Angewendete Standards: Angabe der zugrunde liegenden Barrierefreiheitsstandards wie WCAG 2.1 Level AA, EN 301 549 und nationale Vorgaben (BITV 2.0).
Regelmäßige Aktualisierung ist Pflicht: Das Statement muss an die aktuellen Umsetzungsstände angepasst werden, mindestens einmal pro Quartal.
5. Fristen & Übergangsregelungen
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28. Juni 2025: Alle neu bereitgestellten digitalen Angebote müssen vollständig barrierefrei sein.
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27. Juni 2030: Enddatum der Übergangsfrist für vor Inkrafttreten bereitgestellte Bestandsangebote ohne gravierende Änderungen.
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Teilbefreiung für Kleinstunternehmen: Bis zum Fristende 2030 gilt für bestimmte digitale Dienstleistungen eine Ausnahmeregelung.
Unternehmen sollten eine detaillierte Roadmap erstellen, die Meilensteine, Verantwortlichkeiten und Ressourcen für beide Deadline-Phasen abbildet, um Compliance rechtzeitig und lückenlos sicherzustellen.
6. Risiken bei Nichtbeachtung
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Bußgelder: Bis zu 100 000 EUR je Verstoß.
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Marktüberwachungsmaßnahmen: Verkaufs‑ und Nutzungsverbote für nicht konforme Produkte oder Dienstleistungen.
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Abmahnungen: Durch Wettbewerbs- und Verbraucherverbände, häufig mit Kostenfolgen.
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Schadensersatzansprüche: von Betroffenen, die diskriminiert wurden.
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Reputationsverlust: Öffentliche Kritik und negative Medienberichte untergraben das Vertrauen von Kunden und Partnern.
Bereits ein einziger öffentlich bekannt gewordener Verstoß kann zu erheblichem Image‑ und Umsatzverlust führen. Proaktive Maßnahmen sind daher unerlässlich.
7. Wirtschaftliche Chancen & Business Case
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Erweiterung der Zielgruppen: Rund 15 % der Bevölkerung leben mit einer anerkannten Behinderung; hinzu kommen ältere Nutzer und Gelegenheitsnutzer, die von besserer Bedienbarkeit profitieren.
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Verbesserte SEO: Barrierefreie Websites mit sauberem HTML, Alt‑Texten und semantischer Struktur erzielen häufig höhere Rankings in Suchmaschinen.
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Kosteneffizienz: Integration von Barrierefreiheit in frühe Projektphasen spart bis zu 40 % der Kosten gegenüber nachträglichen Anpassungen.
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Stärkung des Markenimages: Inklusives Design unterstreicht Corporate Social Responsibility und erhöht die Kundenbindung.
Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, sichern sich damit einen klaren Wettbewerbsvorteil.
8. Technische Grundlagen & anerkannte Standards
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WCAG 2.1 Level AA: International gültige Leitlinien mit vier Prinzipien (Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust) und über 50 Erfolgskriterien.
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EN 301 549: Europäische Norm für Barrierefreiheitsanforderungen an Software, Websites und Hardware.
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BITV 2.0: Deutsche Verordnung, die WCAG-Anforderungen im öffentlichen Sektor präzisiert und als Praxisleitfaden für die Privatwirtschaft dient.
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PDF/UA (ISO 14289): Standard für barrierefreie PDF-Dokumente.
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ARIA: Richtlinien für zugängliche dynamische Webinhalte und interaktive Komponenten.
Für eine nachhaltige Umsetzung müssen diese Standards fest in den Entwicklungs‑, Design- und Redaktionsprozessen verankert werden.
9. Governance & Organisationsstruktur
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Accessibility Governance Board: Ein Lenkungsgremium aus Produktmanagement, IT, UX, Recht und Marketing steuert Strategie, Reporting und Budget.
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Accessibility Champions: Multiplikatoren in jedem Fachbereich, die als zentrale Ansprechpartner und Qualitätswächter fungieren.
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Change‑Management‑Prozess: Jede Änderung am digitalen Angebot wird auf Barrierefreiheit geprüft und in einem zentralen Register dokumentiert.
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Regelmäßige Audits: Halbjährliche, externe Audits durch spezialisierte Partner stellen die Unabhängigkeit und Objektivität sicher.
Klare Zuständigkeiten und transparente Prozesse sind die Basis für dauerhaft erfolgreiche Barrierefreiheit.
10. Prozessintegration: „Shift Left“
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Design-Phase
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Barrierefreiheit bereits bei Wireframes und Prototypen berücksichtigen.
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Designsysteme mit geprüften UI‑Komponenten, Farbkontrasten und Typografie‑Standards aufbauen.
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Entwicklungs-Phase
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Automatisierte Tests (axe, WAVE, Lighthouse) in lokale Workflows und CI/CD‑Pipelines integrieren.
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Pre‑Commit Hooks und Pull-Request-Checks zur schnellen Fehlererkennung.
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Content‑Creation
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Redaktionelle Leitfäden für barrierefreie Texte (Klare Sprache, strukturierte Listen, aussagekräftige Überschriften).
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Checklisten für Alt‑Texte, Tabellenstruktur und Formularelemente.
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Release & Betrieb
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Accessibility Statement veröffentlichen und in allen Releases aktualisieren.
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Kontinuierliches Monitoring und Nutzer-Feedback einbinden.
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So wird Barrierefreiheit zum festen Bestandteil jedes Releases und jeder Content‑Produktion.
11. Automatisierte & manuelle Prüfmethoden
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Automatisierte Tools
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axe DevTools: Tiefgehende WCAG-Regeln, CI‑Integration, Reports im JSON/HTML-Format.
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WAVE: Visuelle Overlays, Bookmarklet für Designer und Content-Teams.
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Lighthouse CI: Kombiniert Accessibility-, Performance- und SEO-Checks.
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Manuelle Methoden
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Screenreader-Tests (NVDA, JAWS, VoiceOver) für echte Praxisprüfungen.
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Tastatur‑Only Navigation, um Fokusfolgen und Interaktion zu validieren.
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Farbfehlsicht‑Simulationen und Tests mit Vergrößerungssoftware.
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Nutzerworkshops mit Betroffenen, um kontextbezogene Herausforderungen zu identifizieren.
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Die Kombination beider Ansätze liefert die umfassendste Qualitätssicherung.
12. Monitoring, KPIs & Reporting
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Key Performance Indicators
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Anzahl offener Violations nach Kategorie (Kontrast, ARIA, Semantik)
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Time-to-Remediation für Accessibility-Bugs
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Coverage Rate (Prozentsatz getesteter Seiten/Komponenten)
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Regression Rate (Zuwachs an Violations pro Release)
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Dashboards & Alerts
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Zentrale Dashboards in Tools wie Grafana oder Power BI
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Automatische Benachrichtigungen bei kritischen Regressionen
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Stakeholder-Reporting
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Monatliche Reports für Management und Governance Board
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Quartalsweise Reviews und Lessons Learned
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Ein transparentes Monitoring macht Fortschritte und Herausforderungen unmittelbar sichtbar.
13. Konkreter Maßnahmenplan
| Phase | Aufgabe | Verantwortlich | Zeitplan |
|---|---|---|---|
| Bestandsaufnahme | Vollständiges Audit aller digitalen Angebote | UX, IT, IFDB | Q3 2024 |
| Priorisierung | Klassifikation nach Schwere und Aufwand | Governance Board | Q4 2024 |
| Quick Wins | Alt‑Texte, Fokusindikatoren, Farbkontraste | Dev-Teams | Q1 2025 |
| Langfristige Projekte | UI‑Redesign, Plattformmigration | Projektmanagement | Q2 2025 – Q1 2030 |
| Accessibility Statement | Erstellung und Veröffentlichung | Marketing & IT | Juni 2025 |
| Monitoring & Review | Automatisierte Scans, manuelle Tests, KPI‑Reporting | Accessibility Team | ab Juli 2025 |
| Schulung & Awareness | Workshops, E‑Learning für alle Mitarbeitenden | HR & IFDB | laufend |
Dieser Maßnahmenplan dient als praxisorientiertes Gerüst zur termingerechten und lückenlosen Umsetzung der BFSG-Anforderungen.
14. Die Rolle von dem IFDB – Institut für digitale Barrierefreiheit
das IFDB begleitet dich von Anfang an:
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Strategische Beratung: Analyse des Status quo, Roadmap-Entwicklung, Governance‑Framework.
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Zertifizierte Audits: Externe Prüfungen mit offiziellen Gütesiegeln und rechtssicheren Reports.
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Managed Monitoring: Einrichtung und Betrieb automatisierter Accessibility-Scans, KPI‑Dashboards und Alerts.
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Workshops & Trainings: Hands‑On‑Sessions zu WCAG, EN 301 549, ARIA, Tools und Best Practices.
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Vorlagen & Toolkits: Accessibility‑Statements, Compliance‑Reports, Rule‑Sets für Automatisierungstools.
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Langfristiger Support: Gesetzes‑Updates, Coaching, Office‑Hours und Hilfe bei Ad-hoc-Fragen.
Mit dem IFDB stellst du sicher, dass dein Unternehmen nicht nur formal compliant ist, sondern tatsächlich eine inklusiv geprägte digitale Kultur lebt.
15. Zusammenfassung & Ausblick
Das BFSG zwingt Unternehmen, digitale Barrierefreiheit als integralen Bestandteil ihrer Produkt- und Serviceentwicklung zu verankern. Klare Übersichtspflichten, verbindliche Fristen und harte Risiken erfordern ein systematisches, ganzheitliches Vorgehen. Eine Kombination aus Audit, Roadmap, Design- und Entwicklungsintegration, Testing, Monitoring und Governance gewährleistet nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern schafft zugleich einen deutlichen Mehrwert durch erweiterte Zielgruppen, bessere SEO und gesteigertes Markenimage.
In Zukunft werden KI‑gestützte Tools und adaptive Oberflächen zusätzliche Unterstützung bieten. Der Schlüssel bleibt jedoch die menschliche Expertise und das echte Nutzerfeedback – Bereiche, in denen das IFDB – Institut für digitale Barrierefreiheit Unternehmen nachhaltig begleitet.
Empfohlene nächste Schritte:
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Initiales Gap‑Audit mit dem IFDB durchführen.
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Accessibility Statement definieren, erstellen und auf allen Kanälen verlinken.
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Automatisierte Tests (axe, Lighthouse CI) in CI/CD‑Pipelines integrieren.
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Accessibility Governance Board einrichten und Rollen verteilen.
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Schulungen & Workshops für alle relevanten Teams organisieren.
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Monitoring‑Dashboard aufsetzen, KPIs definieren und regelmäßig reporten.
Mit diesen Maßnahmen und der engen Zusammenarbeit mit dem IFDB wandelst du die Anforderungen des BFSG in einen strategischen Wettbewerbsvorteil um und sicherst deinem Unternehmen eine führende Rolle in der digitalen Inklusion. Viel Erfolg!


