Closed Captions – Untertitel für alle Sinne

Was sind Closed Captions?

Closed Captions (CC) sind Untertitel, die nicht nur den gesprochenen Text, sondern auch nicht-sprachliche Audioinhalte wiedergeben. Dazu gehören Musik, Geräusche, Sprecherwechsel und andere akustisch relevante Informationen. Closed Captions sind typischerweise optional zuschaltbar und unterscheiden sich dadurch von offenen (fest eingebrannten) Untertiteln.

Sie werden insbesondere im angloamerikanischen Raum verwendet, finden aber auch im deutschsprachigen Raum zunehmend Anwendung – vor allem im Streaming, in Mediatheken oder barrierefreien Videoangeboten.


Worin unterscheiden sich Captions und Untertitel?

  • Normale Untertitel geben nur das gesprochene Wort wieder – meist für Menschen, die eine andere Sprache sprechen.

  • Closed Captions enthalten zusätzliche akustische Informationen, speziell für gehörlose und schwerhörige Menschen.

Beispiel für normale Untertitel:
„Wir müssen los.“

Beispiel für Closed Captions:
[laute Musik spielt]
„Wir müssen los.“
[Autotür schlägt zu]


Warum sind Closed Captions wichtig?

Menschen mit Hörbehinderungen haben ohne Captions keinen Zugang zu Audioinhalten. Videos ohne Untertitel sind für sie faktisch unverständlich. Closed Captions bieten:

  • Zugang zu Filmen, Schulungen, Vorträgen, Präsentationen

  • Teilnahme an digitalen Veranstaltungen

  • Informationsgleichheit bei Medieninhalten

  • Besseres Verständnis auch bei Akzent, Dialekt, Störgeräuschen oder schlechter Tonqualität


Anforderungen an barrierefreie Closed Captions

Für eine hohe Zugänglichkeit sollten Captions:

  • synchron zum Gesprochenen eingeblendet werden

  • Sprecherwechsel eindeutig markieren

  • Geräusche, Musik und Tonstimmungen beschreiben

  • nicht mehr als zwei Zeilen gleichzeitig zeigen

  • gut lesbar und kontrastreich gestaltet sein

  • ein- und ausschaltbar sein (bei Videos mit Playerfunktion)

Bei Live-Inhalten sollten Echtzeit-Untertitel durch qualifizierte Schriftdolmetschende erstellt oder automatisiert mit Live-Korrektur versehen werden.


Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland und Europa sind Closed Captions in vielen Kontexten verpflichtend oder empfohlen:

  • BITV fordert Untertitel für aufgezeichnete und, wenn möglich, auch für Live-Videos öffentlicher Stellen.

  • EN 301 549 beschreibt Anforderungen für barrierefreie Medieninhalte.

  • Das kommende BFSG verlangt für viele digitale Dienste zugängliche Videos.

  • Auch die WCAG (Erfolgskriterium 1.2.2) fordert Untertitel für Multimedia-Inhalte.


Technische Umsetzung

  • Web-Videos: per track-Element in HTML eingebunden (z. B. .vtt-Dateien)

  • Videoplayer: müssen aktivierbare Untertitel unterstützen

  • Plattformen wie YouTube oder Vimeo: bieten Caption-Funktion mit eigenem Editor

  • Untertitel-Dateien: Formate wie VTT, SRT, TTML oder WebVTT


Vorteile über Barrierefreiheit hinaus

Closed Captions sind nicht nur für Menschen mit Hörbehinderung nützlich. Sie helfen auch:

  • in lauten Umgebungen (z. B. im Zug)

  • beim Sprachverständnis in Fremdsprachen

  • beim Nachvollziehen von Fachbegriffen

  • in stillen Arbeitsumgebungen ohne Ton

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Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen?

Einleitung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 erstmals auch private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Zu den betroffenen Angeboten zählen Websites, Web‑Apps, mobile Anwendungen, elektronische Dokumente, Selbstbedienungsterminals und Online‑Geschäftsprozesse. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Nutzern und allen weiteren Zielgruppen gleichberechtigten Zugriff zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen.

Anwendungsbereich & Ausnahmen
Betroffen sind alle neu bereitgestellten digitalen Angebote, während Bestandslösungen bis zum 27. Juni 2030 weiterbetrieben werden dürfen, sofern sie nicht wesentlich geändert werden. Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden und bis zu 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind für bestimmte digitale Dienstleistungen bis 2030 befreit, nicht jedoch für physische Produkte oder Dokumente.

Übersichtspflicht („Accessibility Statement“)
Unternehmen müssen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese umfasst den aktuellen Umsetzungsstand barrierefreier Funktionen, bekannte Barrieren, Maßnahmen und Zeitpläne zur Behebung sowie Kontaktmöglichkeiten für Nutzerfeedback.

Fristen & Risiken
Bis zum Stichtag müssen alle neuen Angebote vollständig barrierefrei sein. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis 100 000 EUR, Marktüberwachungsmaßnahmen, Abmahnungen, Schadensersatzansprüche und erheblicher Reputationsverlust.

Empfohlene Vorgehensweise

Audit & Bestandsaufnahme: Systematische Prüfung aller digitalen Assets.

Priorisierung & Maßnahmenplan: Klassifizierung nach Schwere und Aufwand.

Umsetzung & Testing: Technische Anpassungen nach WCAG und EN 301 549, automatisierte und manuelle Tests.

Veröffentlichung & Monitoring: Accessibility‑Statement live schalten, kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Updates.

IFDB-Unterstützung
Das IFDB begleitet Unternehmen mit strategischer Beratung, zertifizierten Audits, Managed Monitoring, Workshops und Tool‑Kits, um eine 100 % gesetzeskonforme und inklusive Umsetzung sicherzustellen.

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Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE & Lighthouse

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE und Lighthouse bringt Accessibility-Prüfungen direkt in euren Dev-Prozess: Von der lokalen Code-Extension über Pre-Commit-Hooks bis zur CI/CD-Pipeline sorgen diese Tools für schnelle, skalierbare Audits nach WCAG-Standards. axe glänzt mit tiefgehenden Regelsets für semantisches HTML und ARIA, WAVE liefert visuelles Feedback auf der Seite, und Lighthouse bietet zusätzlich Performance- und SEO-Checks. Durch frühzeitige Fehlererkennung in Pull-Requests und nächtliche Full-Site-Scans lassen sich Regressionen vermeiden und alle Releases revisionssicher dokumentieren.

Für reibungslose Abläufe empfiehlt es sich, automatische Builds bei kritischen Violations abbrechen zu lassen, Tickets via Bot zu erzeugen und KPI-gedriebene Dashboards zu pflegen. das IFDB – Institut für digitale Barrierefreiheit unterstützt euch dabei mit zertifizierten Audits, maßgeschneiderten Schulungen und Managed Monitoring, damit eure Produkte dauerhaft 100 % gesetzeskonform und inklusiv bleiben.

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Damit alle Nutzer per Tastatur klar erkennen, welches Element gerade aktiv ist, solltest du für Links und Buttons deutliche Fokusrahmen definieren – zum Beispiel einen 3 Pixel breiten, kontrastreichen Rand mit ausreichend Abstand zum umgebenden Inhalt. Achte darauf, dass dieser Rahmen stets gut sichtbar bleibt und nicht zu dünn oder farblich zu unauffällig ausfällt.

Für aufklappbare Untermenüs sind ARIA-Attribute unverzichtbar: Mit aria-expanded signalisierst du, ob das Submenü geöffnet ist, und über aria-controls verknüpfst du den auslösenden Button mit dem entsprechenden Menü. Zusätzlich zeigt aria-haspopup an, dass eine weitere Ebene folgt. So verstehen Screenreader zuverlässig, wann Nutzer auf ein Dropdown stoßen und in welchem Zustand es sich befindet.

Auch die mobile Navigation lässt sich barrierefrei umsetzen: Ein einfacher Hamburger-Button trägt aria-expanded=“false“ und aria-controls=“mobile-menu“ und toggelt beim Klick das versteckte

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