Erkennbarkeit von Elementen (Perceivable) – Die Grundlage digitaler Zugänglichkeit

Was bedeutet „Perceivable“?

Perceivable (deutsch: wahrnehmbar) ist eines der vier zentralen Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Es fordert, dass alle Inhalte und Funktionen auf einer Website oder in einer App für Nutzer:innen wahrnehmbar sein müssen – unabhängig davon, wie sie mit der digitalen Oberfläche interagieren.

Ein Inhalt gilt nur dann als wahrnehmbar, wenn er nicht allein über eine Sinnesmodalität (z. B. ausschließlich über Sehen oder Hören) zugänglich ist.


Warum ist Wahrnehmbarkeit wichtig?

Viele Menschen sind auf alternative Formen der Informationsaufnahme angewiesen:

  • Blinde Menschen nehmen Inhalte auditiv oder taktil wahr (z. B. über Screenreader oder Braillezeile).

  • Gehörlose Menschen benötigen textbasierte Alternativen zu gesprochener Sprache.

  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen brauchen visuell klar strukturierte Inhalte.

  • Ältere Menschen profitieren von vergrößerbarer Schrift, hohen Kontrasten und reduzierten Ablenkungen.

Das Prinzip „Perceivable“ stellt sicher, dass niemand von der Informationsaufnahme ausgeschlossen wird.


Beispiele für Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit

  • Texte müssen sichtbar und lesbar sein – auch bei Vergrößerung oder mit Screenreader.

  • Bilder benötigen Alt-Texte, damit sie von Screenreadern erfasst werden können.

  • Videos müssen untertitelt oder durch Transkripte ergänzt werden.

  • Information darf nicht nur durch Farbe vermittelt werden, z. B. „rot = Fehler“ ohne Text.

  • Visuelle Strukturen (Überschriften, Listen, Tabellen) müssen auch im Code abgebildet sein.

  • Audioinhalte benötigen textliche Alternativen.

  • Layout darf die Lese-Reihenfolge nicht stören, auch bei CSS-basiertem Design.


WCAG-Kriterien, die unter „Perceivable“ fallen

Die WCAG (Version 2.2) fasst unter dem Prinzip „Perceivable“ zahlreiche Erfolgskriterien zusammen, unter anderem:

  • 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte: Bilder, Grafiken, Icons, Formulare benötigen Alternativtexte.

  • 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet): Videos müssen Untertitel enthalten.

  • 1.3.1 Info and Relationships: Struktur muss auch programmatisch erkennbar sein.

  • 1.4.3 Kontrast (Minimum): Textinhalt muss ausreichend lesbar sein.

  • 1.4.5 Bilder von Text vermeiden: Inhalte sollen als echter Text dargestellt werden.

Diese Kriterien sind Grundlage für Prüfungen nach BITV, EN 301 549 und im Rahmen von Barrierefreiheits-Audits.


Technische Umsetzung im Design und Code

  • Setze echte HTML-Überschriften statt nur optische Hervorhebung.

  • Kennzeichne Fehlermeldungen nicht nur farblich, sondern auch textlich.

  • Verwende aussagekräftige Alt-Texte für visuelle Inhalte.

  • Binde Untertitel oder Transkripte in multimediale Inhalte ein.

  • Stelle sicher, dass Zoom- und Kontrastanpassungen keine Inhalte verdecken oder unbrauchbar machen.

  • Achte auf eine klare, logische Struktur, die auch bei Screenreader-Nutzung nachvollziehbar bleibt.


Vorteile durch wahrnehmbare Inhalte

  • Gleichberechtigter Zugang für alle Nutzer:innen

  • Höhere Nutzerzufriedenheit durch bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit

  • Mehr Rechtssicherheit, da Perceivable ein Kernprinzip der WCAG ist

  • Verbesserte Suchmaschinenfreundlichkeit durch strukturierte Inhalte

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Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen?

Einleitung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 erstmals auch private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Zu den betroffenen Angeboten zählen Websites, Web‑Apps, mobile Anwendungen, elektronische Dokumente, Selbstbedienungsterminals und Online‑Geschäftsprozesse. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Nutzern und allen weiteren Zielgruppen gleichberechtigten Zugriff zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen.

Anwendungsbereich & Ausnahmen
Betroffen sind alle neu bereitgestellten digitalen Angebote, während Bestandslösungen bis zum 27. Juni 2030 weiterbetrieben werden dürfen, sofern sie nicht wesentlich geändert werden. Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden und bis zu 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind für bestimmte digitale Dienstleistungen bis 2030 befreit, nicht jedoch für physische Produkte oder Dokumente.

Übersichtspflicht („Accessibility Statement“)
Unternehmen müssen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese umfasst den aktuellen Umsetzungsstand barrierefreier Funktionen, bekannte Barrieren, Maßnahmen und Zeitpläne zur Behebung sowie Kontaktmöglichkeiten für Nutzerfeedback.

Fristen & Risiken
Bis zum Stichtag müssen alle neuen Angebote vollständig barrierefrei sein. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis 100 000 EUR, Marktüberwachungsmaßnahmen, Abmahnungen, Schadensersatzansprüche und erheblicher Reputationsverlust.

Empfohlene Vorgehensweise

Audit & Bestandsaufnahme: Systematische Prüfung aller digitalen Assets.

Priorisierung & Maßnahmenplan: Klassifizierung nach Schwere und Aufwand.

Umsetzung & Testing: Technische Anpassungen nach WCAG und EN 301 549, automatisierte und manuelle Tests.

Veröffentlichung & Monitoring: Accessibility‑Statement live schalten, kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Updates.

IFDB-Unterstützung
Das IFDB begleitet Unternehmen mit strategischer Beratung, zertifizierten Audits, Managed Monitoring, Workshops und Tool‑Kits, um eine 100 % gesetzeskonforme und inklusive Umsetzung sicherzustellen.

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Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE & Lighthouse

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE und Lighthouse bringt Accessibility-Prüfungen direkt in euren Dev-Prozess: Von der lokalen Code-Extension über Pre-Commit-Hooks bis zur CI/CD-Pipeline sorgen diese Tools für schnelle, skalierbare Audits nach WCAG-Standards. axe glänzt mit tiefgehenden Regelsets für semantisches HTML und ARIA, WAVE liefert visuelles Feedback auf der Seite, und Lighthouse bietet zusätzlich Performance- und SEO-Checks. Durch frühzeitige Fehlererkennung in Pull-Requests und nächtliche Full-Site-Scans lassen sich Regressionen vermeiden und alle Releases revisionssicher dokumentieren.

Für reibungslose Abläufe empfiehlt es sich, automatische Builds bei kritischen Violations abbrechen zu lassen, Tickets via Bot zu erzeugen und KPI-gedriebene Dashboards zu pflegen. das IFDB – Institut für digitale Barrierefreiheit unterstützt euch dabei mit zertifizierten Audits, maßgeschneiderten Schulungen und Managed Monitoring, damit eure Produkte dauerhaft 100 % gesetzeskonform und inklusiv bleiben.

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Designrichtlinien für Inklusion – Farben, Kontraste & visuelle Lesbarkeit

Damit alle Nutzer per Tastatur klar erkennen, welches Element gerade aktiv ist, solltest du für Links und Buttons deutliche Fokusrahmen definieren – zum Beispiel einen 3 Pixel breiten, kontrastreichen Rand mit ausreichend Abstand zum umgebenden Inhalt. Achte darauf, dass dieser Rahmen stets gut sichtbar bleibt und nicht zu dünn oder farblich zu unauffällig ausfällt.

Für aufklappbare Untermenüs sind ARIA-Attribute unverzichtbar: Mit aria-expanded signalisierst du, ob das Submenü geöffnet ist, und über aria-controls verknüpfst du den auslösenden Button mit dem entsprechenden Menü. Zusätzlich zeigt aria-haspopup an, dass eine weitere Ebene folgt. So verstehen Screenreader zuverlässig, wann Nutzer auf ein Dropdown stoßen und in welchem Zustand es sich befindet.

Auch die mobile Navigation lässt sich barrierefrei umsetzen: Ein einfacher Hamburger-Button trägt aria-expanded=“false“ und aria-controls=“mobile-menu“ und toggelt beim Klick das versteckte

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