Untertitel – Zugang zu gesprochener Sprache im Video

Was sind Untertitel?

Untertitel sind schriftliche Einblendungen des gesprochenen Textes in Videos. Sie sollen den Inhalt visuell zugänglich machen – ursprünglich für Menschen, die die Sprache nicht verstehen. Im barrierefreien Kontext dienen Untertitel jedoch vor allem dazu, gehörlosen und schwerhörigen Menschen die Inhalte von Video- oder Audiomedien zu erschließen.

Es gibt zwei Arten:

  • Standarduntertitel: geben nur die gesprochene Sprache wieder.

  • Closed Captions (CC): umfassen auch Geräusche, Musik und Sprecherwechsel – siehe eigener Glossarbegriff.


Warum sind Untertitel wichtig?

  • Gehörlose Menschen können Videos ohne Untertitel nicht nutzen.

  • Schwerhörige Menschen profitieren von unterstützenden Texten.

  • Menschen mit auditiver Verarbeitungsschwäche benötigen zusätzliche visuelle Hinweise.

  • Fremdsprachennutzer:innen erleichtert ein Text das Verständnis.

  • Alle Menschen in geräuschempfindlichen Umgebungen (z. B. Zug, Büro) profitieren ebenfalls.

Kurz: Untertitel sind ein zentraler Baustein digitaler Barrierefreiheit.


Anforderungen an barrierefreie Untertitel

Gute, barrierefreie Untertitel:

  • geben den gesprochenen Text vollständig und präzise wieder

  • sind synchron zum Audio

  • sind dauerhaft lesbar (nicht zu schnell, nicht zu lang)

  • kennzeichnen Sprecher:innen, wenn mehrere Personen sprechen

  • beschreiben wichtige Geräusche oder Musik, wenn keine Captions vorhanden sind

  • haben ausreichenden Kontrast, gut lesbare Schriftgröße und stabile Platzierung


Technische Formate und Einbindung

Barrierefreie Untertitel können bereitgestellt werden als:

  • Separate Untertiteldatei (.vtt, .srt, .ttml) – über <track>-Element eingebunden

  • Hardcoded (eingebrannt) – visuell im Video enthalten, nicht deaktivierbar

  • Plattformeigene Tools – z. B. bei YouTube, Vimeo, Mediatheken

Empfohlen wird die Nutzung von ein- und ausschaltbaren Untertiteln (Closed Captions), sofern technisch möglich.


Rechtliche Anforderungen

Die WCAG 2.2 fordert:

  • 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) – verpflichtend für alle nicht-dekorativen Videos mit Ton

  • 1.2.4 Untertitel (Live) – für Live-Übertragungen, sofern möglich

In Deutschland gelten zusätzlich:

  • BITV, die Untertitel für öffentliche Inhalte vorschreibt

  • EN 301 549, die technische Anforderungen definiert

  • BFSG ab 2025, das Untertitel auch für private Anbieter in vielen Fällen verlangt


Untertitel in der Praxis

  • YouTube & Co. bieten automatische Untertitel – diese sind aber oft fehlerhaft. Besser: manuell prüfen oder korrigieren.

  • Live-Events: Dolmetschende oder automatische Spracherkennung mit Live-Editierung nutzen

  • Bildung & Behörden: Transkripte oder Untertitel für alle Videos verbindlich umsetzen


Vorteile über Barrierefreiheit hinaus

  • Besseres Verständnis bei Dialekten, Akzenten oder Fachbegriffen

  • Nutzung ohne Ton (z. B. in Öffis)

  • Höhere Reichweite auf Social Media

  • Verbesserte Suchmaschinenauffindbarkeit

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