Was sind Untertitel?
Untertitel sind schriftliche Einblendungen des gesprochenen Textes in Videos. Sie sollen den Inhalt visuell zugänglich machen – ursprünglich für Menschen, die die Sprache nicht verstehen. Im barrierefreien Kontext dienen Untertitel jedoch vor allem dazu, gehörlosen und schwerhörigen Menschen die Inhalte von Video- oder Audiomedien zu erschließen.
Es gibt zwei Arten:
Standarduntertitel: geben nur die gesprochene Sprache wieder.
Closed Captions (CC): umfassen auch Geräusche, Musik und Sprecherwechsel – siehe eigener Glossarbegriff.
Warum sind Untertitel wichtig?
Gehörlose Menschen können Videos ohne Untertitel nicht nutzen.
Schwerhörige Menschen profitieren von unterstützenden Texten.
Menschen mit auditiver Verarbeitungsschwäche benötigen zusätzliche visuelle Hinweise.
Fremdsprachennutzer:innen erleichtert ein Text das Verständnis.
Alle Menschen in geräuschempfindlichen Umgebungen (z. B. Zug, Büro) profitieren ebenfalls.
Kurz: Untertitel sind ein zentraler Baustein digitaler Barrierefreiheit.
Anforderungen an barrierefreie Untertitel
Gute, barrierefreie Untertitel:
geben den gesprochenen Text vollständig und präzise wieder
sind synchron zum Audio
sind dauerhaft lesbar (nicht zu schnell, nicht zu lang)
kennzeichnen Sprecher:innen, wenn mehrere Personen sprechen
beschreiben wichtige Geräusche oder Musik, wenn keine Captions vorhanden sind
haben ausreichenden Kontrast, gut lesbare Schriftgröße und stabile Platzierung
Technische Formate und Einbindung
Barrierefreie Untertitel können bereitgestellt werden als:
Separate Untertiteldatei (
.vtt
,.srt
,.ttml
) – über<track>
-Element eingebundenHardcoded (eingebrannt) – visuell im Video enthalten, nicht deaktivierbar
Plattformeigene Tools – z. B. bei YouTube, Vimeo, Mediatheken
Empfohlen wird die Nutzung von ein- und ausschaltbaren Untertiteln (Closed Captions), sofern technisch möglich.
Rechtliche Anforderungen
Die WCAG 2.2 fordert:
1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) – verpflichtend für alle nicht-dekorativen Videos mit Ton
1.2.4 Untertitel (Live) – für Live-Übertragungen, sofern möglich
In Deutschland gelten zusätzlich:
BITV, die Untertitel für öffentliche Inhalte vorschreibt
EN 301 549, die technische Anforderungen definiert
BFSG ab 2025, das Untertitel auch für private Anbieter in vielen Fällen verlangt
Untertitel in der Praxis
YouTube & Co. bieten automatische Untertitel – diese sind aber oft fehlerhaft. Besser: manuell prüfen oder korrigieren.
Live-Events: Dolmetschende oder automatische Spracherkennung mit Live-Editierung nutzen
Bildung & Behörden: Transkripte oder Untertitel für alle Videos verbindlich umsetzen
Vorteile über Barrierefreiheit hinaus
Besseres Verständnis bei Dialekten, Akzenten oder Fachbegriffen
Nutzung ohne Ton (z. B. in Öffis)
Höhere Reichweite auf Social Media
Verbesserte Suchmaschinenauffindbarkeit