Barrierefreiheit (Digital) – Zugang für alle ermöglichen

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bezeichnet den Zustand, in dem digitale Angebote wie Websites, mobile Apps, Dokumente oder Software für alle Menschen unabhängig von Behinderung uneingeschränkt nutzbar sind. Sie betrifft die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit digitaler Inhalte – also alle Aspekte, die einen gleichberechtigten Zugang ermöglichen.

Ziel ist es, dass niemand durch körperliche, sensorische, kognitive oder technische Einschränkungen vom Zugang zu Informationen oder Dienstleistungen ausgeschlossen wird.


Wen betrifft digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit ist relevant für:

  • blinde und sehbehinderte Menschen (z. B. durch Screenreader oder Braillezeilen)

  • gehörlose oder schwerhörige Menschen (z. B. durch Untertitel, Transkripte)

  • motorisch eingeschränkte Menschen (z. B. durch Tastaturnavigation oder Sprachsteuerung)

  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z. B. durch einfache Sprache, klare Struktur)

  • ältere Menschen, die oft von mehreren Einschränkungen betroffen sind

  • Personen mit temporären Einschränkungen (z. B. bei Verletzungen oder in stressigen Situationen)

Barrierefreiheit verbessert die Nutzung für alle, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.


Merkmale einer barrierefreien digitalen Anwendung

Eine barrierefreie Website oder App zeichnet sich unter anderem durch folgende Merkmale aus:

  • Inhalte sind mit der Tastatur vollständig bedienbar.

  • Bilder und Grafiken verfügen über sinnvolle Alternativtexte.

  • Überschriften und Struktur folgen einer logischen Hierarchie.

  • Formulare sind korrekt beschriftet und verständlich gestaltet.

  • Farben und Kontraste sind gut lesbar – auch bei Sehschwächen.

  • Videos sind mit Untertiteln oder Transkripten versehen.

  • Inhalte lassen sich mit Screenreadern oder anderen assistiven Technologien erfassen.


Rechtsgrundlagen in Deutschland und Europa

In Deutschland und der EU gibt es mehrere gesetzliche Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit:

  • BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
    Gilt für öffentliche Stellen und basiert auf der WCAG.

  • EU-Richtlinie 2016/2102
    Regelt die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Websites und Apps innerhalb der EU.

  • EN 301 549
    Europäische Norm, die technische Anforderungen für barrierefreie IKT-Produkte definiert.

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
    Ab dem 28. Juni 2025 gilt dieses Gesetz auch für viele private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen – darunter Onlineshops, digitale Kommunikation und Selbstbedienungsterminals.


Vorteile barrierefreier digitaler Angebote

  • Inklusion und Teilhabe: Alle Menschen haben Zugang zu Informationen, Services und Bildung.

  • Rechtssicherheit: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben schützt vor Beschwerden, Klagen und Reputationsschäden.

  • Bessere Nutzererfahrung: Klare Struktur, gute Lesbarkeit und durchdachte Bedienführung helfen allen Nutzer:innen.

  • Technische Robustheit: Barrierefreier Code ist oft auch sauberer, stabiler und zukunftssicherer.

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreiheit erhöht die Sichtbarkeit bei Google und anderen Suchdiensten.

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