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Einleitung: Investition in Inklusion – aber nicht allein
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit ist für viele Unternehmen, Organisationen und öffentliche Stellen eine Herausforderung – fachlich, organisatorisch und nicht zuletzt finanziell. Denn barrierefreie Websites, Softwarelösungen oder Dokumente erfordern nicht nur technisches Know-how, sondern auch Ressourcen. Um den damit verbundenen Aufwand abzufedern, existieren auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene verschiedene Fördermöglichkeiten. Diese finanziellen Unterstützungsangebote sollen helfen, die digitale Inklusion voranzutreiben – und dafür sorgen, dass Barrierefreiheit nicht an Budgets scheitert.
Dieser Beitrag zeigt auf, welche Programme, Zuschüsse und Beratungsleistungen existieren, welche Zielgruppen gefördert werden und wie Antragsverfahren ablaufen.
Zuschüsse auf Bundesebene: Programme für Unternehmen und Verwaltungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert über verschiedene Programme digitale Barrierefreiheit, vor allem im Rahmen der Inklusionspolitik. Besonders relevant ist hier das Programm „rehapro“, das innovative Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt – darunter auch barrierefreie Weblösungen.
Ebenfalls zentral ist das Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX, das auch digitale Arbeitsmittel fördern kann, wenn dadurch Beschäftigung ermöglicht oder gesichert wird. Unternehmen, die etwa eine barrierefreie Website entwickeln, um Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen oder zu erreichen, können indirekt davon profitieren.
Auch das BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) fördert Projekte mit barrierefreien Informationszugängen, insbesondere im Rahmen des Verbraucher*innenschutzes.
BAFA-Förderung: Digital Jetzt und go-digital
Für kleine und mittlere Unternehmen besonders interessant sind die Förderprogramme „go-digital“ (BMWK) und „Digital Jetzt“. Beide Programme fördern die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, wobei ausdrücklich auch Investitionen in digitale barrierefreiheit möglich sind – etwa für barrierefreies Webdesign, Schulungen oder technische Anpassungen an Websites und Onlineshops.
„go-digital“ arbeitet mit autorisierten Beratungsunternehmen zusammen, die auch Unterstützung bei der Antragstellung leisten. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 16.500 Euro.
Förderprogramme der Bundesländer
Viele Bundesländer haben eigene Programme zur Förderung digitaler Inklusion aufgelegt. In Nordrhein-Westfalen etwa unterstützt das Programm „NRW.Innovationspartner“ die digitale Transformation kleiner Unternehmen, inklusive Maßnahmen zur Barrierefreiheit. In Bayern bietet das Programm „Digitalbonus Bayern“ Unterstützung für KMU bei der Digitalisierung – auch im Hinblick auf barrierefreie Internetangebote.
In Berlin wiederum fördert das Programm „Transfer BONUS“ innovative Projekte, bei denen auch barrierefreiheit website-Umsetzungen berücksichtigt werden können. Wichtig ist hierbei: Die konkreten Richtlinien und Budgets variieren stark – eine frühzeitige Beratung durch die jeweilige Landesförderstelle ist ratsam.
EU-Förderung: Digital Europe und ESF Plus
Auch auf europäischer Ebene gibt es Fördermittel – etwa im Rahmen des Programms „Digital Europe“, das explizit Projekte mit barrierefreiem Zugang zu digitalen öffentlichen Dienstleistungen fördert. Dies betrifft insbesondere Verwaltungen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Träger.
Daneben können im Rahmen des ESF Plus (Europäischer Sozialfonds) auch Maßnahmen zur barrierefreiheit internet kofinanziert werden – insbesondere, wenn sie auf Beschäftigungsförderung, Bildung oder gesellschaftliche Teilhabe abzielen. Voraussetzung ist oft eine Kooperation mit öffentlichen Trägern oder Sozialpartnern.
Förderung barrierefreier PDFs und Dokumente
Die Erstellung barrierefreier PDFs und digitaler Formulare wird in vielen Projekten über flankierende Mittel mitgefördert – etwa im Rahmen von Weiterbildungsinitiativen oder durch Modellprojekte einzelner Landesbehörden.
Wichtig: Die Umsetzung von barrierefreien pdf-Dokumenten ist häufig förderfähig, wenn sie Bestandteil eines größeren Vorhabens ist, z. B. zur Umgestaltung eines barrierefreien Verwaltungsportals oder zur Einführung eines barrierefreien Webauftritts für Bildungseinrichtungen.
Förderung von Schulung, Beratung und Zertifizierung
Nicht nur technische Umsetzungen sind förderfähig – auch Beratung zur barrierefreiheit, Mitarbeiterschulungen, Audits oder Testverfahren können gefördert werden. Programme wie „unternehmensWert:Mensch“ oder ESF-finanzierte Weiterbildungsinitiativen greifen hier. Ziel ist es, Unternehmen langfristig in die Lage zu versetzen, digitale Barrierefreiheit eigenständig umzusetzen.
Auch die Zertifizierung einer Website – etwa über das „BITV-Test-Siegel“ – kann unter bestimmten Voraussetzungen als Qualitätsmaßnahme bezuschusst werden. Wichtig ist hierbei die Abstimmung mit regionalen Förderstellen oder Kammern.
Zielgruppen der Förderung
Die Fördermaßnahmen richten sich vor allem an:
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
gemeinnützige Organisationen
öffentliche Verwaltungen
Bildungseinrichtungen
Start-ups mit digitalen Geschäftsmodellen
Je nach Programm können auch freiberufliche Entwicklerinnen oder Designerinnen von indirekter Förderung profitieren – etwa über Projektbudgets ihrer Auftraggeber oder Kooperationspartner.
Antragsstellung und Hürden
Förderanträge sind häufig mit formalen Anforderungen verbunden – etwa Nachweisen zur Projektbeschreibung, Angeboten, Zeitplänen und Eigenmitteln. Eine frühzeitige Projektplanung und Beratung durch Kammern, Wirtschaftsförderungen oder spezialisierte Beratungsstellen ist empfehlenswert.
Für viele Programme gilt: Die Förderung muss vor Projektbeginn beantragt und bewilligt sein. Eine rückwirkende Finanzierung ist in der Regel ausgeschlossen.