Erklärung Barrierefreiheit

Erklärung Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung für die Website www.ifdb-barrierefreiheit.de

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.ifdb-barrierefreiheit.de, einschließlich aller dort bereitgestellten Funktionen und Inhalte.

1. Ziel der Erklärung

Die IFDB GmbH ist bemüht, ihre digitalen Angebote im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/882 sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung wurde auf Grundlage der Anforderungen der EN 301 549 und der WCAG 2.1/2.2 – Level AA erstellt.

2. Stand der Barrierefreiheit

Die Website www.ifdb-barrierefreiheit.de ist derzeit nur teilweise barrierefrei (Stand: 27.06.2025). Die IFDB GmbH befindet sich aktuell im strukturierten Prozess der Auditierung, Umsetzung und Zertifizierung der digitalen Barrierefreiheit gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden bestehende Barrieren, wie in Punkt 3 beschrieben, schrittweise und nach bestem Wissen und technischen Möglichkeiten behoben.

3. Nicht barrierefreie Inhalte – Prüfdetails gemäß Access Ready Audit (27. Juni 2025)

Die folgende Übersicht listet alle im Audit durch die IFDB GmbH identifizierten Barrierefreiheitsprobleme auf der Website www.ifdb-barrierefreiheit.de. Insgesamt wurden 12 verschiedene Fehlerarten festgestellt. Diese betreffen visuelle Gestaltung, semantische Struktur, ARIA-Attribute, Formularbedienbarkeit und technische Standards. Jeder Eintrag enthält das Prüfkriterium, eine Beschreibung, Bedeutung, Auswirkung, ein Beispiel und die Anzahl der Vorkommen.

3.1 Übersicht der Fehlerarten

1. color-contrast – Unzureichender Farbkontrast

  • Prüfkriterium: WCAG 1.4.3 / EN 301 549 Abschnitt 9.1.4.3

  • Bedeutung: Inhalte mit unzureichendem Kontrast sind für Menschen mit Sehbeeinträchtigung schwer lesbar.

  • Auswirkung: schwerwiegend

  • Beispiel: Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund

  • Vorkommen: 131

2. target-size – Interaktive Elemente zu klein

  • Prüfkriterium: WCAG 2.5.8 / EN 301 549 Abschnitt 9.2.5.8

  • Bedeutung: Kleine Schaltflächen oder Links sind auf mobilen Geräten schwer zu bedienen.

  • Auswirkung: mittel

  • Beispiel: Buttons kleiner als 24×24 px

  • Vorkommen: 112

3. region – Fehlende Landmarken-Struktur

  • Prüfkriterium: WCAG 1.3.1 / 2.4.1 / EN 301 549 Abschnitte 9.1.3.1 / 9.2.4.1

  • Bedeutung: Screenreader-Nutzer können sich nicht effizient durch Seitenbereiche navigieren.

  • Auswirkung: mittelschwer

  • Beispiel: Fehlen von oder Elementen

  • Vorkommen: 47

4. aria-allowed-role – Ungültige ARIA-Rollen

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.2 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.2

  • Bedeutung: Falsch zugewiesene Rollen erschweren die Bedienung mit Hilfstechnologien.

  • Auswirkung: mittel

  • Beispiel: role=“foo“ ist keine gültige Rolle

  • Vorkommen: 40

5. aria-allowed-attr – Nicht erlaubte ARIA-Attribute

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.2 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.2

  • Bedeutung: Verwendete ARIA-Attribute sind an der jeweiligen Stelle nicht zugelassen.

  • Auswirkung: gering

  • Beispiel: aria-label an einem Element, das dies nicht unterstützen darf

  • Vorkommen: 3

6. aria-required-attr – Fehlende Pflichtattribute bei ARIA-Rollen

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.2 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.2

  • Bedeutung: Rollen wie „combobox“ oder „textbox“ erfordern zusätzliche ARIA-Attribute, die fehlen.

  • Auswirkung: mittel

  • Beispiel: role=“textbox“ ohne aria-multiline

  • Vorkommen: 3

7. aria-valid-attr – Ungültige ARIA-Attributnamen

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.2 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.2

  • Bedeutung: Falsche Schreibweisen führen dazu, dass die Attribute wirkungslos bleiben.

  • Auswirkung: gering

  • Beispiel: aria-labl statt aria-label

  • Vorkommen: 3

8. duplicate-id – Mehrfache Verwendung derselben ID

  • Prüfkriterium: WCAG 4.1.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.4.1.1

  • Bedeutung: Gleiche IDs auf einer Seite führen zu Konflikten bei Skripten und Hilfsmitteln.

  • Auswirkung: kritisch

  • Beispiel: id=“main“ mehrmals auf einer Seite

  • Vorkommen: 2

9. html-has-lang – Fehlendes Sprache-Attribut im HTML-Tag

  • Prüfkriterium: WCAG 3.1.1 / EN 301 549 Abschnitt 9.3.1.1

  • Bedeutung: Ohne Sprachdefinition können Screenreader Inhalte nicht korrekt interpretieren.

  • Auswirkung: mittel

  • Beispiel: ohne lang=“de“

  • Vorkommen: 2

Nach Abschluss der Umsetzung wird die Erklärung für Barrierefreiheit überarbeitet und aktualisiert veröffentlicht. Eine Umsetzung bzw. Behebung der festgestellten Barrieren wird bis spätestens zum 31.08.2025 angestrebt. Sollten einzelne Fehler aufgrund struktureller oder wirtschaftlicher Hürden nicht in angemessener Weise behoben werden können, wird dies transparent in dieser Erklärung für Barrierefreiheit dokumentiert. Die technische Umsetzung erfolgt durch die IFDB GmbH.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 auf Basis einer unabhängigen Prüfung durch die IFDB GmbH erstellt. Letzte technische Überprüfung: 25. Juni 2025. Darüber hinaus wird die Website www.ifdb-barrierefreiheit.de durch das kontinuierliche Monitoring-Tool Access Guard der IFDB GmbH überwacht. Auf Grundlage dieser Überwachung wird die Erklärung für Barrierefreiheit in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf angepasst.

5. Feedback und Kontakt

Sollten Sie digitale Barrieren feststellen oder Hinweise zur Barrierefreiheit der Website www.ifdb-barrierefreiheit.de haben, wenden Sie sich bitte an die beauftragte Stelle der IFDB GmbH:

E-Mail: bfsg@ifdb-barrierefreiheit.de
Telefon: +49 89 2000 32 16 8
Anschrift: IFDB GmbH, Karlsplatz 3, 80335 München
Aktenzeichen: 2025-700IFDB

Ihre Rückmeldungen werden dokumentiert, rechtlich geprüft und innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet.

6. Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG

Wenn auch nach Ihrem Feedback an die in Punkt 5 genannte Stelle kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Ein Antrag auf Schlichtung kann formlos gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Online-Formular auf der Website zu verwenden.

7. Durchsetzungsstelle Bayern

Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.ifdb-barrierefreiheit.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Beschwerdestelle für digitale Barrieren des Landes Bayern:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Postfach 81 01 40
81901 München

Telefon: +49 89 9214-00
E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de
Webseite: https://www.stmuv.bayern.de

 

8. Marktüberwachungsbehörde gemäß BFSG (in Errichtung)

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Bis zu der vollständigen Errichtung der Marktüberwachungsstelle bleiben die Länder formal zuständig.

 

9. Verantwortliche Stelle

IFDB GmbH GmbH
Karlsplatz 3, 80335 München
E-Mail: info@ifdb-barrierefreiheit.de
Internet: www.ifdb-barrierefreiheit.de
Geschäftsführer: Maximilian Kellermeier, Joseph Henrich

Diese Erklärung entspricht den Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882, des BFSG, sowie den Vorgaben der EN 301 549 und WCAG 2.2 (AA) und wurde auf Grundlage der IFDB-Prüflogik (Access Ready) erstellt.

© IFDB GmbH – Institut für digitale Barrierefreiheit | Stand: 27.06.2025

Kontaktieren sie uns!

Mit der IFDB haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Barrierefreiheit digitaler Angebote geht.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung – auch telefonisch.

Vorteile der Access Ready Zertifizierung nach EU 2019/882:

Was sind die nächsten Schritte?

1

Wir prüfen Ihr digitales Angebot auf digitale Barrierefreiheit.

2

Terminvereinbarung für kostenfreie & unverbdindliche Erstberatung.

3

Zertifizierung des digitalen Auftritts. Gesetzeskonsform & barrierefrei

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