Was ist Erleichterte Sprache?
Erleichterte Sprache ist eine bewusst vereinfachte Ausdrucksform, die sich an Menschen richtet, die mit komplexer Alltagssprache Schwierigkeiten haben. Sie ist weniger streng reguliert als Leichte Sprache, aber klarer und verständlicher als normale Schriftsprache. Ziel ist es, Informationen so aufzubereiten, dass möglichst viele Menschen sie lesen und verstehen können – unabhängig von kognitiven, sprachlichen oder bildungsspezifischen Voraussetzungen.
Für wen ist Erleichterte Sprache gedacht?
Erleichterte Sprache richtet sich an:
Menschen mit Lernschwierigkeiten
Menschen mit geringer Lesekompetenz
Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Menschen mit Deutsch als Zweitsprache
ältere Menschen mit nachlassenden kognitiven Fähigkeiten
Menschen in Stresssituationen oder mit geringer Konzentrationsspanne
Barrierefreie Kommunikation bedeutet, alle Nutzer:innen mitzudenken – auch in Sprache und Inhalt.
Merkmale der Erleichterten Sprache
Erleichterte Sprache orientiert sich an folgenden Prinzipien:
kurze Sätze (maximal ein Gedanke pro Satz)
einfacher Satzbau (Subjekt – Prädikat – Objekt)
geläufige Wörter, möglichst keine Fremdwörter oder Fachbegriffe
konkrete Begriffe, keine Metaphern oder abstrakte Ausdrücke
Verzicht auf Ironie, doppelte Verneinung oder komplizierte Zeitformen
logisch aufgebaute Struktur mit klarer Gliederung
visuelle Unterstützung, z. B. durch Piktogramme, Bilder oder Icons
Beispiel:
Statt:
„Die Teilnahme ist nur unter der Voraussetzung einer fristgerechten Anmeldung möglich.“
Besser:
„Du musst Dich rechtzeitig anmelden.
Nur dann darfst Du mitmachen.“
Abgrenzung zur Leichten Sprache
Leichte Sprache ist eine geschützte, normierte Form mit festen Regeln (u. a. nach dem Netzwerk Leichte Sprache e. V.).
Erleichterte Sprache ist flexibler, aber trotzdem auf Verständlichkeit ausgelegt.
Leichte Sprache wird oft in Behörden oder für rechtlich relevante Informationen verwendet, Erleichterte Sprache eher in Bildung, Medien oder digitalen Diensten.
Wo wird Erleichterte Sprache eingesetzt?
auf barrierefreien Webseiten (z. B. „Einfach erklärt“-Versionen)
in Apps mit erklärungsbedürftigen Inhalten
in Kundenkommunikation und Formulartexten
bei Erklärvideos, Infografiken oder Handlungsanleitungen
in öffentlichen Einrichtungen, Bildungsangeboten oder Gesundheitsthemen
Bedeutung für Barrierefreiheit
Die WCAG fordern unter dem Prinzip „Understandable“ (verständlich), dass Inhalte klar und nachvollziehbar sind. In der EN 301 549 wird ebenfalls empfohlen, Texte sprachlich so aufzubereiten, dass möglichst viele Menschen sie verstehen können.
Zwar ist Erleichterte Sprache keine Pflicht wie bei bestimmten Leichte-Sprache-Angeboten, aber sie ist ein nachdrücklich empfohlener Baustein für inklusive Kommunikation.