Untertitel – Zugang zu gesprochener Sprache im Video

Was sind Untertitel?

Untertitel sind schriftliche Einblendungen des gesprochenen Textes in Videos. Sie sollen den Inhalt visuell zugänglich machen – ursprünglich für Menschen, die die Sprache nicht verstehen. Im barrierefreien Kontext dienen Untertitel jedoch vor allem dazu, gehörlosen und schwerhörigen Menschen die Inhalte von Video- oder Audiomedien zu erschließen.

Es gibt zwei Arten:

  • Standarduntertitel: geben nur die gesprochene Sprache wieder.

  • Closed Captions (CC): umfassen auch Geräusche, Musik und Sprecherwechsel – siehe eigener Glossarbegriff.


Warum sind Untertitel wichtig?

  • Gehörlose Menschen können Videos ohne Untertitel nicht nutzen.

  • Schwerhörige Menschen profitieren von unterstützenden Texten.

  • Menschen mit auditiver Verarbeitungsschwäche benötigen zusätzliche visuelle Hinweise.

  • Fremdsprachennutzer:innen erleichtert ein Text das Verständnis.

  • Alle Menschen in geräuschempfindlichen Umgebungen (z. B. Zug, Büro) profitieren ebenfalls.

Kurz: Untertitel sind ein zentraler Baustein digitaler Barrierefreiheit.


Anforderungen an barrierefreie Untertitel

Gute, barrierefreie Untertitel:

  • geben den gesprochenen Text vollständig und präzise wieder

  • sind synchron zum Audio

  • sind dauerhaft lesbar (nicht zu schnell, nicht zu lang)

  • kennzeichnen Sprecher:innen, wenn mehrere Personen sprechen

  • beschreiben wichtige Geräusche oder Musik, wenn keine Captions vorhanden sind

  • haben ausreichenden Kontrast, gut lesbare Schriftgröße und stabile Platzierung


Technische Formate und Einbindung

Barrierefreie Untertitel können bereitgestellt werden als:

  • Separate Untertiteldatei (.vtt, .srt, .ttml) – über <track>-Element eingebunden

  • Hardcoded (eingebrannt) – visuell im Video enthalten, nicht deaktivierbar

  • Plattformeigene Tools – z. B. bei YouTube, Vimeo, Mediatheken

Empfohlen wird die Nutzung von ein- und ausschaltbaren Untertiteln (Closed Captions), sofern technisch möglich.


Rechtliche Anforderungen

Die WCAG 2.2 fordert:

  • 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) – verpflichtend für alle nicht-dekorativen Videos mit Ton

  • 1.2.4 Untertitel (Live) – für Live-Übertragungen, sofern möglich

In Deutschland gelten zusätzlich:

  • BITV, die Untertitel für öffentliche Inhalte vorschreibt

  • EN 301 549, die technische Anforderungen definiert

  • BFSG ab 2025, das Untertitel auch für private Anbieter in vielen Fällen verlangt


Untertitel in der Praxis

  • YouTube & Co. bieten automatische Untertitel – diese sind aber oft fehlerhaft. Besser: manuell prüfen oder korrigieren.

  • Live-Events: Dolmetschende oder automatische Spracherkennung mit Live-Editierung nutzen

  • Bildung & Behörden: Transkripte oder Untertitel für alle Videos verbindlich umsetzen


Vorteile über Barrierefreiheit hinaus

  • Besseres Verständnis bei Dialekten, Akzenten oder Fachbegriffen

  • Nutzung ohne Ton (z. B. in Öffis)

  • Höhere Reichweite auf Social Media

  • Verbesserte Suchmaschinenauffindbarkeit

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Ein Mann prüft am Computer mithilfe digitaler Tools wie WAVE, axe und Lighthouse, ob die Website barrierefrei gestaltet ist.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen?

Einleitung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 erstmals auch private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Zu den betroffenen Angeboten zählen Websites, Web‑Apps, mobile Anwendungen, elektronische Dokumente, Selbstbedienungsterminals und Online‑Geschäftsprozesse. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Nutzern und allen weiteren Zielgruppen gleichberechtigten Zugriff zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen.

Anwendungsbereich & Ausnahmen
Betroffen sind alle neu bereitgestellten digitalen Angebote, während Bestandslösungen bis zum 27. Juni 2030 weiterbetrieben werden dürfen, sofern sie nicht wesentlich geändert werden. Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden und bis zu 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind für bestimmte digitale Dienstleistungen bis 2030 befreit, nicht jedoch für physische Produkte oder Dokumente.

Übersichtspflicht („Accessibility Statement“)
Unternehmen müssen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese umfasst den aktuellen Umsetzungsstand barrierefreier Funktionen, bekannte Barrieren, Maßnahmen und Zeitpläne zur Behebung sowie Kontaktmöglichkeiten für Nutzerfeedback.

Fristen & Risiken
Bis zum Stichtag müssen alle neuen Angebote vollständig barrierefrei sein. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis 100 000 EUR, Marktüberwachungsmaßnahmen, Abmahnungen, Schadensersatzansprüche und erheblicher Reputationsverlust.

Empfohlene Vorgehensweise

Audit & Bestandsaufnahme: Systematische Prüfung aller digitalen Assets.

Priorisierung & Maßnahmenplan: Klassifizierung nach Schwere und Aufwand.

Umsetzung & Testing: Technische Anpassungen nach WCAG und EN 301 549, automatisierte und manuelle Tests.

Veröffentlichung & Monitoring: Accessibility‑Statement live schalten, kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Updates.

IFDB-Unterstützung
Das IFDB begleitet Unternehmen mit strategischer Beratung, zertifizierten Audits, Managed Monitoring, Workshops und Tool‑Kits, um eine 100 % gesetzeskonforme und inklusive Umsetzung sicherzustellen.

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Ein Mann prüft am Computer mithilfe digitaler Tools wie WAVE, axe und Lighthouse, ob die Website barrierefrei gestaltet ist.

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE & Lighthouse

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE und Lighthouse bringt Accessibility-Prüfungen direkt in euren Dev-Prozess: Von der lokalen Code-Extension über Pre-Commit-Hooks bis zur CI/CD-Pipeline sorgen diese Tools für schnelle, skalierbare Audits nach WCAG-Standards. axe glänzt mit tiefgehenden Regelsets für semantisches HTML und ARIA, WAVE liefert visuelles Feedback auf der Seite, und Lighthouse bietet zusätzlich Performance- und SEO-Checks. Durch frühzeitige Fehlererkennung in Pull-Requests und nächtliche Full-Site-Scans lassen sich Regressionen vermeiden und alle Releases revisionssicher dokumentieren.

Für reibungslose Abläufe empfiehlt es sich, automatische Builds bei kritischen Violations abbrechen zu lassen, Tickets via Bot zu erzeugen und KPI-gedriebene Dashboards zu pflegen. das IFDB – Institut für digitale Barrierefreiheit unterstützt euch dabei mit zertifizierten Audits, maßgeschneiderten Schulungen und Managed Monitoring, damit eure Produkte dauerhaft 100 % gesetzeskonform und inklusiv bleiben.

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Frau sitzt an einem Schreibtisch und gestaltet am Computer ein modernes Webdesign mit Fokus auf Farben und Kontraste. Das Bild symbolisiert barrierefreies Design und visuelle Lesbarkeit für inklusive digitale Inhalte

Designrichtlinien für Inklusion – Farben, Kontraste & visuelle Lesbarkeit

Damit alle Nutzer per Tastatur klar erkennen, welches Element gerade aktiv ist, solltest du für Links und Buttons deutliche Fokusrahmen definieren – zum Beispiel einen 3 Pixel breiten, kontrastreichen Rand mit ausreichend Abstand zum umgebenden Inhalt. Achte darauf, dass dieser Rahmen stets gut sichtbar bleibt und nicht zu dünn oder farblich zu unauffällig ausfällt.

Für aufklappbare Untermenüs sind ARIA-Attribute unverzichtbar: Mit aria-expanded signalisierst du, ob das Submenü geöffnet ist, und über aria-controls verknüpfst du den auslösenden Button mit dem entsprechenden Menü. Zusätzlich zeigt aria-haspopup an, dass eine weitere Ebene folgt. So verstehen Screenreader zuverlässig, wann Nutzer auf ein Dropdown stoßen und in welchem Zustand es sich befindet.

Auch die mobile Navigation lässt sich barrierefrei umsetzen: Ein einfacher Hamburger-Button trägt aria-expanded=“false“ und aria-controls=“mobile-menu“ und toggelt beim Klick das versteckte

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Mit der IFDB haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Barrierefreiheit digitaler Angebote geht.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung – auch telefonisch.

Vorteile der Access Ready Zertifizierung nach EU 2019/882:

Was sind die nächsten Schritte?

1

Wir prüfen Ihr digitales Angebot auf digitale Barrierefreiheit.

2

Terminvereinbarung für kostenfreie & unverbdindliche Erstberatung.

3

Zertifizierung des digitalen Auftritts. Gesetzeskonsform & barrierefrei

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