Gesetze, Standards & Zertifizierungen

Der EU Accessibility Act: Was Unternehmen wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 gilt der EU Accessibility Act verbindlich für viele Unternehmen. Was bislang als freiwillige Maßnahme galt, wird zur gesetzlich verpflichtenden Aufgabe: digitale Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet sein. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur Rechtskonformität, sondern auch Innovationsvorsprung, Sichtbarkeit und gesellschaftliche Glaubwürdigkeit

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Access Ready-Zertifizierung: Was bringt sie?

Digitale Barrieren betreffen Millionen von Menschen, die alltägliche digitale Angebote nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Ob fehlende Untertitel, nicht bedienbare Formulare oder unklare Navigation – Einschränkungen im Sehen, Hören, der Motorik oder Kognition führen schnell zu digitalem Ausschluss. Eine barrierefreie Gestaltung beseitigt diese Hürden und schafft gleichberechtigten Zugang für alle.

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Auswirkungen für Unternehmen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Auswirkungen für Unternehmen“:

„Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen erstmals verbindlich dazu, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Was bislang vor allem für öffentliche Stellen galt, betrifft nun auch private Anbieter – etwa im E-Commerce, im Finanzsektor oder in der Telekommunikation. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, können nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern gezielt von einem inklusiven, zukunftsfähigen Geschäftsmodell profitieren.

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WCAG 2.2: Was hat sich geändert?

Die Veröffentlichung der WCAG 2.2 markiert einen weiteren Schritt hin zu einer umfassenderen digitalen Inklusion. Während frühere Versionen vor allem die Basiserreichbarkeit im Fokus hatten, adressiert die neue Version gezielt Nutzergruppen, die bislang zu wenig berücksichtigt wurden – etwa Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Nutzer von mobilen Endgeräten. Die neuen Erfolgskriterien verschärfen nicht nur bestehende Anforderungen, sondern schaffen auch zusätzliche Prüfpunkte, die die Zugänglichkeit digitaler Angebote weiter verbessern sollen. Unternehmen und öffentliche Stellen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, kommen nun nicht mehr daran vorbei, ihre bestehenden Systeme und Prozesse an die erweiterten Anforderungen der WCAG 2.2 anzupassen.

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Mit der IFDB haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Barrierefreiheit digitaler Angebote geht.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung – auch telefonisch.

Vorteile der Access Ready Zertifizierung nach EU 2019/882:

Was sind die nächsten Schritte?

1

Wir prüfen Ihr digitales Angebot auf digitale Barrierefreiheit.

2

Terminvereinbarung für kostenfreie & unverbdindliche Erstberatung.

3

Zertifizierung des digitalen Auftritts. Gesetzeskonsform & barrierefrei

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