Transkript – Zugängliche Inhalte zum Nachlesen

Was ist ein Transkript?

Ein Transkript ist eine vollständige, schriftliche Wiedergabe von gesprochenen Inhalten – z. B. aus einem Podcast, einem Video oder einer Live-Veranstaltung. Es enthält den Text der Sprachelemente und bei Bedarf auch Hinweise auf relevante Geräusche, Musik oder Sprecherwechsel. Ein gutes Transkript ermöglicht es, den gesamten Inhalt ohne Zuhören oder Zuschauen nachzuvollziehen.


Warum sind Transkripte wichtig?

Transkripte stellen sicher, dass alle Menschen Zugang zu auditiven oder audiovisuellen Inhalten haben – unabhängig von ihren sensorischen, technischen oder situativen Möglichkeiten. Besonders profitieren davon:

  • gehörlose und schwerhörige Menschen

  • blinde und sehbehinderte Menschen, wenn ergänzend zur Audiodeskription

  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die Inhalte lieber nachlesen

  • Suchmaschinen (für Indexierung und Auffindbarkeit)

  • Nutzer:innen ohne Kopfhörer oder in lauter Umgebung

Ein Transkript kann auch als Basis für Übersetzungen, Untertitel und Zusammenfassungen genutzt werden.


Was gehört in ein gutes Transkript?

Ein vollständiges Transkript sollte enthalten:

  • den gesamten gesprochenen Text, wörtlich oder inhaltlich präzise wiedergegeben

  • Sprecherkennzeichnung, wenn mehrere Personen beteiligt sind

  • Hinweise auf Geräusche (z. B. [Applaus], [Telefon klingelt], [Musik beginnt])

  • bei Videos: Hinweise auf relevante visuelle Inhalte, sofern diese nicht durch Ton beschrieben werden

Optional können Zeitmarken eingefügt werden, um die Orientierung zu erleichtern – besonders bei längeren Inhalten.


Technische Bereitstellung

Transkripte sollten:

  • direkt unter dem Audio- oder Videoplayer verlinkt oder eingebettet sein

  • in HTML verfügbar sein (nicht nur als PDF oder Word-Datei)

  • ohne besondere Hilfsmittel lesbar und durchsuchbar sein

  • nicht hinter Paywalls oder interaktiven Elementen verborgen werden

Eine gute Praxis ist: „Video ansehen“ und gleich darunter: „Transkript lesen“.


Gesetzliche Vorgaben

Transkripte sind in vielen Fällen verpflichtend, etwa laut:

  • WCAG 1.2.1 Audiotranskript für nur Audio-Inhalte (z. B. Podcasts)

  • WCAG 1.2.3 Transkript für Video mit Audio als Alternative

  • BITV, EN 301 549 und BFSG (für viele öffentliche und kommerzielle Anbieter)

Sie gelten als gleichwertige Alternative zu Untertiteln und Audiodeskriptionen – besonders bei asynchronen Inhalten.


Vorteile über Barrierefreiheit hinaus

  • Bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen

  • Erhöhte Nutzerfreundlichkeit durch schnelles Querlesen

  • Recycling von Inhalten für Social Media, Blogposts, Newsletter

  • Nutzung durch alle, z. B. bei technischen Problemen oder aus Zeitgründen

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