BFSG – Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es verpflichtet erstmals auch viele private Wirtschaftsakteure zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, dem sogenannten European Accessibility Act (EAA), und konkretisiert diesen auf nationaler Ebene.


Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen digital anbieten, darunter:

  • Anbieter von Online-Shops

  • Entwickler digitaler Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Ticketautomaten)

  • Softwareunternehmen, die bestimmte Produkte auf den Markt bringen

  • Betreiber von E-Book-Plattformen, Banken, Zahlungsdienste

  • Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Streamingdiensten oder Mobilitätsdiensten

Ausgenommen sind derzeit Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von weniger als zwei Millionen Euro – sofern sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.


Welche digitalen Anforderungen gelten?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, die folgenden digitalen Aspekte barrierefrei zu gestalten:

  • Websites und Webshops
    Alle Funktionen wie Produktauswahl, Warenkorb, Checkout und Kundenservice müssen zugänglich sein.

  • Mobile Apps
    Auch Apps müssen den Grundsätzen der Barrierefreiheit folgen.

  • Digitale Bedienoberflächen
    Etwa Terminals, E-Reader, Kassensysteme oder Informationsdisplays.

  • Digitale Kommunikationsprozesse
    Etwa Vertragsabschlüsse, Nutzerführung oder Kundenservice – auch wenn diese über E-Mail, Chat oder Formulare erfolgen.

Technisch werden die Anforderungen über die europäische Norm EN 301 549 konkretisiert. Diese basiert wiederum auf der internationalen Richtlinie WCAG 2.1, die ab 2025 teilweise durch WCAG 2.2 ergänzt wird.


Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote:

  • vollständig mit der Tastatur bedienbar sind

  • Screenreader-kompatibel aufgebaut sind

  • über ausreichende Kontraste und Alt-Texte verfügen

  • eine klare Navigationsstruktur bieten

  • auf verschiedenen Geräten und bei verschiedenen Nutzerbedürfnissen zuverlässig funktionieren

Zudem müssen Informationen über die Zugänglichkeit veröffentlicht werden – z. B. über Zugänglichkeitsberichte oder Konformitätserklärungen.


Kontrolle und Sanktionen

Die Umsetzung des BFSG wird durch Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Bei Verstößen drohen:

  • Abmahnungen

  • Bußgelder

  • Produktrücknahmen

  • Reputationsschäden

Auch Verbandsklagen durch Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen sind möglich.


Warum ist das BFSG ein Wendepunkt?

Erstmals betrifft Barrierefreiheit nicht mehr nur die öffentliche Hand, sondern auch große Teile der privaten Wirtschaft. Unternehmen, die Barrierefreiheit bisher als freiwilliges Zusatzkriterium behandelt haben, müssen sich nun aktiv mit Umsetzung und Qualitätssicherung beschäftigen.

Zugleich ist das BFSG eine große Chance: Wer Barrierefreiheit frühzeitig umsetzt, profitiert von neuen Zielgruppen, besserer Nutzerfreundlichkeit und langfristiger Rechtssicherheit.

Informative Ratgeber und redaktionelle Artikel rund um digitale Barrierefreiheit

Weitere Artikel entdecken

Ein Mann prüft am Computer mithilfe digitaler Tools wie WAVE, axe und Lighthouse, ob die Website barrierefrei gestaltet ist.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen?

Einleitung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 erstmals auch private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Zu den betroffenen Angeboten zählen Websites, Web‑Apps, mobile Anwendungen, elektronische Dokumente, Selbstbedienungsterminals und Online‑Geschäftsprozesse. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Nutzern und allen weiteren Zielgruppen gleichberechtigten Zugriff zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen.

Anwendungsbereich & Ausnahmen
Betroffen sind alle neu bereitgestellten digitalen Angebote, während Bestandslösungen bis zum 27. Juni 2030 weiterbetrieben werden dürfen, sofern sie nicht wesentlich geändert werden. Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden und bis zu 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind für bestimmte digitale Dienstleistungen bis 2030 befreit, nicht jedoch für physische Produkte oder Dokumente.

Übersichtspflicht („Accessibility Statement“)
Unternehmen müssen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese umfasst den aktuellen Umsetzungsstand barrierefreier Funktionen, bekannte Barrieren, Maßnahmen und Zeitpläne zur Behebung sowie Kontaktmöglichkeiten für Nutzerfeedback.

Fristen & Risiken
Bis zum Stichtag müssen alle neuen Angebote vollständig barrierefrei sein. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis 100 000 EUR, Marktüberwachungsmaßnahmen, Abmahnungen, Schadensersatzansprüche und erheblicher Reputationsverlust.

Empfohlene Vorgehensweise

Audit & Bestandsaufnahme: Systematische Prüfung aller digitalen Assets.

Priorisierung & Maßnahmenplan: Klassifizierung nach Schwere und Aufwand.

Umsetzung & Testing: Technische Anpassungen nach WCAG und EN 301 549, automatisierte und manuelle Tests.

Veröffentlichung & Monitoring: Accessibility‑Statement live schalten, kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Updates.

IFDB-Unterstützung
Das IFDB begleitet Unternehmen mit strategischer Beratung, zertifizierten Audits, Managed Monitoring, Workshops und Tool‑Kits, um eine 100 % gesetzeskonforme und inklusive Umsetzung sicherzustellen.

Weiterelesen
Ein Mann prüft am Computer mithilfe digitaler Tools wie WAVE, axe und Lighthouse, ob die Website barrierefrei gestaltet ist.

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE & Lighthouse

Automatisiertes Barrierefreiheits-Testing mit axe, WAVE und Lighthouse bringt Accessibility-Prüfungen direkt in euren Dev-Prozess: Von der lokalen Code-Extension über Pre-Commit-Hooks bis zur CI/CD-Pipeline sorgen diese Tools für schnelle, skalierbare Audits nach WCAG-Standards. axe glänzt mit tiefgehenden Regelsets für semantisches HTML und ARIA, WAVE liefert visuelles Feedback auf der Seite, und Lighthouse bietet zusätzlich Performance- und SEO-Checks. Durch frühzeitige Fehlererkennung in Pull-Requests und nächtliche Full-Site-Scans lassen sich Regressionen vermeiden und alle Releases revisionssicher dokumentieren.

Für reibungslose Abläufe empfiehlt es sich, automatische Builds bei kritischen Violations abbrechen zu lassen, Tickets via Bot zu erzeugen und KPI-gedriebene Dashboards zu pflegen. das IFDB – Institut für digitale Barrierefreiheit unterstützt euch dabei mit zertifizierten Audits, maßgeschneiderten Schulungen und Managed Monitoring, damit eure Produkte dauerhaft 100 % gesetzeskonform und inklusiv bleiben.

Weiterelesen
Frau sitzt an einem Schreibtisch und gestaltet am Computer ein modernes Webdesign mit Fokus auf Farben und Kontraste. Das Bild symbolisiert barrierefreies Design und visuelle Lesbarkeit für inklusive digitale Inhalte

Designrichtlinien für Inklusion – Farben, Kontraste & visuelle Lesbarkeit

Damit alle Nutzer per Tastatur klar erkennen, welches Element gerade aktiv ist, solltest du für Links und Buttons deutliche Fokusrahmen definieren – zum Beispiel einen 3 Pixel breiten, kontrastreichen Rand mit ausreichend Abstand zum umgebenden Inhalt. Achte darauf, dass dieser Rahmen stets gut sichtbar bleibt und nicht zu dünn oder farblich zu unauffällig ausfällt.

Für aufklappbare Untermenüs sind ARIA-Attribute unverzichtbar: Mit aria-expanded signalisierst du, ob das Submenü geöffnet ist, und über aria-controls verknüpfst du den auslösenden Button mit dem entsprechenden Menü. Zusätzlich zeigt aria-haspopup an, dass eine weitere Ebene folgt. So verstehen Screenreader zuverlässig, wann Nutzer auf ein Dropdown stoßen und in welchem Zustand es sich befindet.

Auch die mobile Navigation lässt sich barrierefrei umsetzen: Ein einfacher Hamburger-Button trägt aria-expanded=“false“ und aria-controls=“mobile-menu“ und toggelt beim Klick das versteckte

Weiterelesen
Kontaktieren sie uns!

Mit der IFDB haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Barrierefreiheit digitaler Angebote geht.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung – auch telefonisch.

Vorteile der Access Ready Zertifizierung nach EU 2019/882:

Was sind die nächsten Schritte?

1

Wir prüfen Ihr digitales Angebot auf digitale Barrierefreiheit.

2

Terminvereinbarung für kostenfreie & unverbdindliche Erstberatung.

3

Zertifizierung des digitalen Auftritts. Gesetzeskonsform & barrierefrei

Kostenloser Compliance Check & Erstgespräch!