Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es verpflichtet erstmals auch viele private Wirtschaftsakteure zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, dem sogenannten European Accessibility Act (EAA), und konkretisiert diesen auf nationaler Ebene.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen digital anbieten, darunter:
Anbieter von Online-Shops
Entwickler digitaler Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Ticketautomaten)
Softwareunternehmen, die bestimmte Produkte auf den Markt bringen
Betreiber von E-Book-Plattformen, Banken, Zahlungsdienste
Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Streamingdiensten oder Mobilitätsdiensten
Ausgenommen sind derzeit Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von weniger als zwei Millionen Euro – sofern sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Welche digitalen Anforderungen gelten?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, die folgenden digitalen Aspekte barrierefrei zu gestalten:
Websites und Webshops
Alle Funktionen wie Produktauswahl, Warenkorb, Checkout und Kundenservice müssen zugänglich sein.Mobile Apps
Auch Apps müssen den Grundsätzen der Barrierefreiheit folgen.Digitale Bedienoberflächen
Etwa Terminals, E-Reader, Kassensysteme oder Informationsdisplays.Digitale Kommunikationsprozesse
Etwa Vertragsabschlüsse, Nutzerführung oder Kundenservice – auch wenn diese über E-Mail, Chat oder Formulare erfolgen.
Technisch werden die Anforderungen über die europäische Norm EN 301 549 konkretisiert. Diese basiert wiederum auf der internationalen Richtlinie WCAG 2.1, die ab 2025 teilweise durch WCAG 2.2 ergänzt wird.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote:
vollständig mit der Tastatur bedienbar sind
Screenreader-kompatibel aufgebaut sind
über ausreichende Kontraste und Alt-Texte verfügen
eine klare Navigationsstruktur bieten
auf verschiedenen Geräten und bei verschiedenen Nutzerbedürfnissen zuverlässig funktionieren
Zudem müssen Informationen über die Zugänglichkeit veröffentlicht werden – z. B. über Zugänglichkeitsberichte oder Konformitätserklärungen.
Kontrolle und Sanktionen
Die Umsetzung des BFSG wird durch Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Bei Verstößen drohen:
Abmahnungen
Bußgelder
Produktrücknahmen
Reputationsschäden
Auch Verbandsklagen durch Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen sind möglich.
Warum ist das BFSG ein Wendepunkt?
Erstmals betrifft Barrierefreiheit nicht mehr nur die öffentliche Hand, sondern auch große Teile der privaten Wirtschaft. Unternehmen, die Barrierefreiheit bisher als freiwilliges Zusatzkriterium behandelt haben, müssen sich nun aktiv mit Umsetzung und Qualitätssicherung beschäftigen.
Zugleich ist das BFSG eine große Chance: Wer Barrierefreiheit frühzeitig umsetzt, profitiert von neuen Zielgruppen, besserer Nutzerfreundlichkeit und langfristiger Rechtssicherheit.