BITV – Die gesetzliche Grundlage für barrierefreie Webseiten

Was ist die BITV?

Die BITV ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in Deutschland. Sie verpflichtet öffentliche Stellen dazu, ihre digitalen Angebote – wie Websites, mobile Apps, Dokumente und digitale Formulare – barrierefrei zu gestalten. Die aktuelle Fassung, BITV 2.0, setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 in deutsches Recht um.


Wer ist von der BITV betroffen?

Die BITV gilt für:

  • Behörden und Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene

  • öffentlich-rechtliche Einrichtungen (z. B. Universitäten, Kammern, Rundfunkanstalten)

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie öffentliche Aufgaben erfüllen

  • teilweise auch für geförderte Projekte und Programme

Private Unternehmen sind von der BITV nicht direkt betroffen – für sie gelten andere Regelungen wie das BFSG.


Was verlangt die BITV konkret?

Digitale Angebote öffentlicher Stellen müssen:

  • den internationalen Richtlinien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA entsprechen

  • mit Tastatur, Screenreader und anderen assistiven Technologien nutzbar sein

  • verständlich, robust, operierbar und wahrnehmbar sein – gemäß den vier Prinzipien der Barrierefreiheit

  • regelmäßig geprüft werden (intern oder extern)

Zusätzlich fordert die BITV folgende Veröffentlichungen:

  • eine Barrierefreiheitserklärung auf jeder Website

  • ein Feedback-Mechanismus zur Meldung von Barrieren

  • die Möglichkeit zur Durchsetzungsanfrage bei nicht erfüllten Anforderungen


Beispiele für Anforderungen nach BITV

  • Bilder benötigen Alt-Texte.

  • Überschriften müssen in logischer Reihenfolge verwendet werden.

  • Formulare müssen korrekt beschriftet und vollständig mit der Tastatur bedienbar sein.

  • Farben dürfen nicht allein Informationsträger sein (z. B. nicht nur rot = Fehler).

  • Videos sollen Untertitel und Transkripte enthalten.

  • PDFs müssen gemäß PDF/UA-Standard strukturiert sein.


Prüfung und Kontrolle

Die Umsetzung der BITV wird von verschiedenen Prüfstellen und durch die Monitoringstellen der Länder und des Bundes überwacht. Die Ergebnisse werden regelmäßig veröffentlicht und dienen auch der EU-Kommission zur Bewertung der nationalen Fortschritte.

Ein BITV-Test kann durch zertifizierte Prüfstellen oder interne Teams durchgeführt werden – z. B. anhand eines Prüfverfahrens auf Basis der BITV-Testmethodik oder der WCAG.


BITV im Zusammenhang mit anderen Gesetzen

Die BITV ist Teil eines größeren rechtlichen Rahmens:

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – regelt Gleichstellung auf Bundesebene

  • EU-Richtlinie 2016/2102 – wurde durch die BITV in Deutschland umgesetzt

  • EN 301 549 – dient als technische Referenznorm

  • WCAG – liefert die technischen Kriterien für die Umsetzung


Warum ist die BITV wichtig?

Die BITV ist in Deutschland das zentrale Instrument zur Sicherstellung digitaler Teilhabe im öffentlichen Bereich. Sie sorgt dafür, dass alle Menschen – auch mit Behinderungen – Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen, Bildungsangeboten und öffentlichen Informationen haben. Damit ist sie ein essenzieller Bestandteil der digitalen Inklusion.

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