Was sind Closed Captions?
Closed Captions (CC) sind Untertitel, die nicht nur den gesprochenen Text, sondern auch nicht-sprachliche Audioinhalte wiedergeben. Dazu gehören Musik, Geräusche, Sprecherwechsel und andere akustisch relevante Informationen. Closed Captions sind typischerweise optional zuschaltbar und unterscheiden sich dadurch von offenen (fest eingebrannten) Untertiteln.
Sie werden insbesondere im angloamerikanischen Raum verwendet, finden aber auch im deutschsprachigen Raum zunehmend Anwendung – vor allem im Streaming, in Mediatheken oder barrierefreien Videoangeboten.
Worin unterscheiden sich Captions und Untertitel?
Normale Untertitel geben nur das gesprochene Wort wieder – meist für Menschen, die eine andere Sprache sprechen.
Closed Captions enthalten zusätzliche akustische Informationen, speziell für gehörlose und schwerhörige Menschen.
Beispiel für normale Untertitel:
„Wir müssen los.“
Beispiel für Closed Captions:
[laute Musik spielt]
„Wir müssen los.“
[Autotür schlägt zu]
Warum sind Closed Captions wichtig?
Menschen mit Hörbehinderungen haben ohne Captions keinen Zugang zu Audioinhalten. Videos ohne Untertitel sind für sie faktisch unverständlich. Closed Captions bieten:
Zugang zu Filmen, Schulungen, Vorträgen, Präsentationen
Teilnahme an digitalen Veranstaltungen
Informationsgleichheit bei Medieninhalten
Besseres Verständnis auch bei Akzent, Dialekt, Störgeräuschen oder schlechter Tonqualität
Anforderungen an barrierefreie Closed Captions
Für eine hohe Zugänglichkeit sollten Captions:
synchron zum Gesprochenen eingeblendet werden
Sprecherwechsel eindeutig markieren
Geräusche, Musik und Tonstimmungen beschreiben
nicht mehr als zwei Zeilen gleichzeitig zeigen
gut lesbar und kontrastreich gestaltet sein
ein- und ausschaltbar sein (bei Videos mit Playerfunktion)
Bei Live-Inhalten sollten Echtzeit-Untertitel durch qualifizierte Schriftdolmetschende erstellt oder automatisiert mit Live-Korrektur versehen werden.
Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland und Europa sind Closed Captions in vielen Kontexten verpflichtend oder empfohlen:
BITV fordert Untertitel für aufgezeichnete und, wenn möglich, auch für Live-Videos öffentlicher Stellen.
EN 301 549 beschreibt Anforderungen für barrierefreie Medieninhalte.
Das kommende BFSG verlangt für viele digitale Dienste zugängliche Videos.
Auch die WCAG (Erfolgskriterium 1.2.2) fordert Untertitel für Multimedia-Inhalte.
Technische Umsetzung
Web-Videos: per
track
-Element in HTML eingebunden (z. B..vtt
-Dateien)Videoplayer: müssen aktivierbare Untertitel unterstützen
Plattformen wie YouTube oder Vimeo: bieten Caption-Funktion mit eigenem Editor
Untertitel-Dateien: Formate wie VTT, SRT, TTML oder WebVTT
Vorteile über Barrierefreiheit hinaus
Closed Captions sind nicht nur für Menschen mit Hörbehinderung nützlich. Sie helfen auch:
in lauten Umgebungen (z. B. im Zug)
beim Sprachverständnis in Fremdsprachen
beim Nachvollziehen von Fachbegriffen
in stillen Arbeitsumgebungen ohne Ton