EN 301 549 – Die technische Grundlage für Barrierefreiheit in Europa

Was ist EN 301 549?

Die EN 301 549 ist eine europäische Norm, die konkrete Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) definiert. Sie legt fest, welche technischen Kriterien erfüllt sein müssen, damit Software, Websites, mobile Apps, Hardware und digitale Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Die Norm wurde vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen entwickelt und ist europaweit verbindlich für öffentliche Stellen und in bestimmten Fällen auch für private Anbieter.


Für wen gilt die EN 301 549?

Die Norm gilt insbesondere für:

  • öffentliche Stellen in allen EU-Mitgliedstaaten (verpflichtend durch Richtlinie 2016/2102)

  • Hersteller und Anbieter von IKT-Produkten, die an öffentliche Auftraggeber liefern

  • private Unternehmen, soweit sie unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen

  • Entwickler:innen von Software, Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Schnittstellen

Mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 wird die EN 301 549 auch für viele private Anbieter in Deutschland zur relevanten Anforderung.


Was regelt die EN 301 549?

Die EN 301 549 enthält konkrete technische Anforderungen für:

  • Webinhalte (z. B. HTML-Webseiten, CMS-Inhalte)

  • Mobile Anwendungen

  • PDFs und andere Dokumente

  • Softwareoberflächen und Betriebssysteme

  • Hardware (z. B. Geldautomaten, Zahlungsterminals)

  • Multimedia-Inhalte (z. B. Videos, Livestreams)

  • Elektronische Kommunikationsdienste

  • Selbstbedienungssysteme

Die Norm enthält über 60 Anforderungskriterien, viele davon basieren direkt auf der internationalen Richtlinie WCAG 2.1, ergänzt durch weitere Regeln für mobile Apps, Dokumente oder Bedienoberflächen.


Beispiele für Anforderungen der EN 301 549

  • Texte müssen mit ausreichendem Kontrast dargestellt sein.

  • Websites müssen per Tastatur bedienbar sein.

  • Bilder benötigen alternative Texte.

  • Videos müssen untertitelt sein oder ein Transkript anbieten.

  • Software muss Screenreader-kompatibel sein.

  • PDF-Dokumente müssen tag-strukturiert und als PDF/UA-konform erstellt sein.


Welche Version ist aktuell?

Die aktuelle Version ist EN 301 549 V3.2.1 (2021-03). Sie basiert auf:

  • WCAG 2.1 (Stufe A und AA)

  • ISO-Normen (z. B. PDF/UA)

  • Ergänzungen zu barrierefreier Software, Hardware und Kommunikationsdiensten

Mit der Veröffentlichung der WCAG 2.2 ist zu erwarten, dass zukünftige Versionen der EN 301 549 diese neuen Kriterien ebenfalls integrieren werden.


Bedeutung für Ausschreibungen und Vergaben

In vielen EU-Ländern – darunter Deutschland – ist die EN 301 549 verbindlicher Maßstab für öffentliche Ausschreibungen im IT-Bereich. Wer Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die den Anforderungen nicht genügen, kann vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Auch bei Fördermitteln oder Zertifizierungen kann die EN 301 549 als Prüfkriterium herangezogen werden.

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