Erkennbarkeit von Elementen (Perceivable) – Die Grundlage digitaler Zugänglichkeit

Was bedeutet „Perceivable“?

Perceivable (deutsch: wahrnehmbar) ist eines der vier zentralen Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Es fordert, dass alle Inhalte und Funktionen auf einer Website oder in einer App für Nutzer:innen wahrnehmbar sein müssen – unabhängig davon, wie sie mit der digitalen Oberfläche interagieren.

Ein Inhalt gilt nur dann als wahrnehmbar, wenn er nicht allein über eine Sinnesmodalität (z. B. ausschließlich über Sehen oder Hören) zugänglich ist.


Warum ist Wahrnehmbarkeit wichtig?

Viele Menschen sind auf alternative Formen der Informationsaufnahme angewiesen:

  • Blinde Menschen nehmen Inhalte auditiv oder taktil wahr (z. B. über Screenreader oder Braillezeile).

  • Gehörlose Menschen benötigen textbasierte Alternativen zu gesprochener Sprache.

  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen brauchen visuell klar strukturierte Inhalte.

  • Ältere Menschen profitieren von vergrößerbarer Schrift, hohen Kontrasten und reduzierten Ablenkungen.

Das Prinzip „Perceivable“ stellt sicher, dass niemand von der Informationsaufnahme ausgeschlossen wird.


Beispiele für Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit

  • Texte müssen sichtbar und lesbar sein – auch bei Vergrößerung oder mit Screenreader.

  • Bilder benötigen Alt-Texte, damit sie von Screenreadern erfasst werden können.

  • Videos müssen untertitelt oder durch Transkripte ergänzt werden.

  • Information darf nicht nur durch Farbe vermittelt werden, z. B. „rot = Fehler“ ohne Text.

  • Visuelle Strukturen (Überschriften, Listen, Tabellen) müssen auch im Code abgebildet sein.

  • Audioinhalte benötigen textliche Alternativen.

  • Layout darf die Lese-Reihenfolge nicht stören, auch bei CSS-basiertem Design.


WCAG-Kriterien, die unter „Perceivable“ fallen

Die WCAG (Version 2.2) fasst unter dem Prinzip „Perceivable“ zahlreiche Erfolgskriterien zusammen, unter anderem:

  • 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte: Bilder, Grafiken, Icons, Formulare benötigen Alternativtexte.

  • 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet): Videos müssen Untertitel enthalten.

  • 1.3.1 Info and Relationships: Struktur muss auch programmatisch erkennbar sein.

  • 1.4.3 Kontrast (Minimum): Textinhalt muss ausreichend lesbar sein.

  • 1.4.5 Bilder von Text vermeiden: Inhalte sollen als echter Text dargestellt werden.

Diese Kriterien sind Grundlage für Prüfungen nach BITV, EN 301 549 und im Rahmen von Barrierefreiheits-Audits.


Technische Umsetzung im Design und Code

  • Setze echte HTML-Überschriften statt nur optische Hervorhebung.

  • Kennzeichne Fehlermeldungen nicht nur farblich, sondern auch textlich.

  • Verwende aussagekräftige Alt-Texte für visuelle Inhalte.

  • Binde Untertitel oder Transkripte in multimediale Inhalte ein.

  • Stelle sicher, dass Zoom- und Kontrastanpassungen keine Inhalte verdecken oder unbrauchbar machen.

  • Achte auf eine klare, logische Struktur, die auch bei Screenreader-Nutzung nachvollziehbar bleibt.


Vorteile durch wahrnehmbare Inhalte

  • Gleichberechtigter Zugang für alle Nutzer:innen

  • Höhere Nutzerzufriedenheit durch bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit

  • Mehr Rechtssicherheit, da Perceivable ein Kernprinzip der WCAG ist

  • Verbesserte Suchmaschinenfreundlichkeit durch strukturierte Inhalte

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