Was sind Konformitätsstufen?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren drei sogenannte Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Diese geben an, wie umfassend die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit erfüllt sind. Je höher die Stufe, desto mehr Erfolgskriterien wurden umgesetzt – und desto besser ist die Zugänglichkeit für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen.
Die drei Stufen im Überblick
Stufe A – Mindestanforderungen
Enthält grundlegende Kriterien.
Barrierefreiheit ist eingeschränkt, aber zentrale Funktionen sind bedienbar.
Ohne diese Stufe ist eine Seite für viele Nutzer:innen gar nicht nutzbar.
Beispiele für Anforderungen:
Inhalte sind per Tastatur erreichbar.
Bilder haben Alt-Texte.
Formulare sind korrekt beschriftet.
Stufe AA – Standard für rechtliche Vorgaben
Enthält zusätzlich viele benutzerfreundliche und praxisrelevante Kriterien.
Ist die in Europa am häufigsten gesetzlich geforderte Stufe (z. B. in der EN 301 549, BITV oder im BFSG).
Der Großteil der Websites sollte mindestens diese Stufe erfüllen.
Zusätzliche Anforderungen:
ausreichende Farbkontraste (mind. 4.5:1)
sichtbarer Fokus für Tastaturnutzer:innen
keine Information nur durch Farbe
Stufe AAA – Höchstes Barrierefreiheitsniveau
Enthält viele zusätzliche Anforderungen für besondere Zielgruppen.
Nicht verpflichtend, aber für bestimmte Kontexte sinnvoll (z. B. Bildung, Behörden, sensible Inhalte).
Gilt als Idealzustand.
Zusätzliche Anforderungen:
sehr hoher Farbkontrast (mind. 7:1)
Untertitel für Live-Videos
vereinfachte Sprache für Inhalte
Welche Stufe ist gesetzlich vorgeschrieben?
Öffentliche Stellen in der EU (z. B. Verwaltungen, Bildungseinrichtungen) müssen Stufe AA erfüllen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fordert für private Anbieter ebenfalls WCAG 2.1 Stufe AA.
Stufe A gilt als nicht ausreichend.
Stufe AAA ist optional, wird aber in sensiblen Bereichen (z. B. Gesundheit, Justiz, Bildung) empfohlen.
Warum ist AA der empfohlene Standard?
Stufe AA bietet einen guten Ausgleich zwischen Reichweite, Umsetzbarkeit und Wirkung. Sie deckt die Bedürfnisse der meisten Nutzer:innen mit Behinderung ab – und ist mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Viele große Websites und Shops basieren auf diesem Standard.
Kennzeichnung und Nachweise
Websites, die eine bestimmte Stufe erfüllen, können dies:
in ihrer Barrierefreiheitserklärung dokumentieren
durch einen WCAG-konformen Auditbericht nachweisen
in bestimmten Fällen mit einem Siegel oder Prüfzeichen belegen (z. B. BITV-Test)